Immer noch Kettenverträge für Junglehrer
Rahmenbedingungen für Lehrer immer noch wenig attraktiv
Laut Vertragsbedienstetengesetz und Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz dürfen Berufseinsteigerinnen und -einstiger maximal fünf Jahre lang mit befristeten Verträgen arbeiten. Bei den Bundesschulen (AHS, BMHS) seien die Bildungsdirektionen vom Bildungsministerium allerdings dazu angehalten, die Höchstgrenze nicht auszureizen und Verträge maximal vier Jahre lang zu befristen, berichtete AHS-Gewerkschafter Hebert Weiß (FCG). Befristete Verträge nach dem Berufseinführungsjahr (Induktionsphase) sind außerdem nur dann zulässig, wenn jemand keine einzige gesicherte Stunde hält, sondern etwa ausschließlich als Karenzvertretung, in Freigegenständen, der Nachmittagsbetreuung oder in der Lehrerreserve eingesetzt wird. Oft kämen Junglehrende aber als Vertretung an eine Schule und würden dann, weil sie sich bewährt haben, Fixstunden übernehmen.
Umstellung von Verträgen funktioniert nicht
"Sobald man auch nur eine fixe Stunde übernommen hat, müsste der Vertrag sofort umgestellt werden - dann gibt es gar keine Wartezeit von fünf Jahren", betonte Weiß. Das werde aber leider nicht umgesetzt. Das sei glatter Gesetzesbruch, so Weiß, das werde von der Gewerkschaft auch seit Jahren kritisiert.
Ähnliche Lage in Pflichtschulen
Hier können Verträge maximal fünf Jahre lang befristet werden. In der Praxis werde aber teilweise deutlich früher auf Fixverträge umgestellt, sagte der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG). In Oberösterreich sei das etwa - abhängig von Vordienstzeiten - spätestens nach drei Jahren der Fall. Dass man in Zeiten des Lehrermangels die gesetzliche Frist ausreizt, könne er überhaupt nicht verstehen. Aus seiner Sicht sollte man sehr schnell umstellen auf einen unbefristeten Vertrag. In einem weiteren Schritt könne man dann darüber nachdenken, ob man die befristeten Dienstverträge überhaupt abschafft.
Bildungsministerium verweist auf Erlass
Im Bildungsministerium wird auf einen Erlass aus 2015 verwiesen, wonach Junglehrer mit einer gesicherten Verwendung nach erfolgreich absolvierter Induktionsphase einen unbefristeten Vertrag bekommen sollen, "wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles ausnahmsweise dagegen sprechen". Es sei sein Anliegen, dass immer genügend qualifizierte Lehrkräfte in den Klassenzimmern stehen, so Bildungsminister Martin Polaschek in einer schriftlichen Stellungnahme. Im Rahmen der Ressortstrategie "Klasse Job" gegen den Lehrermangel arbeite das Ministerium intensiv mit den Bildungsdirektionen daran, dass Junglehrer gut in der Schule ankommen. "Die aktuelle gesetzliche Lage ist dabei klar und befristete Verträge sollten nicht die Regel darstellen."