350.000 Euro Geldstrafe für Bildungsministerium
Schwerer Verstoß der Vergaberichtlinien
Ein wesentlich überteuerter Direktabruf bei dem – mit den Tests für sechs Bundesländer betrauten – Anbieter BIEGE Novogenia war ein „schwerer Verstoß“ gegen die Vergaberichtlinien und „eine große Schädigung“, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest. Das Ministerium muss 350.000 Euro Geldbuße und die Verfahrenskosten zahlen.
Bereits zum zweiten Mal erfolgreich
Angerufen hatte das Gericht der im Vergabeverfahren unterlegene Konkurrent Lifebrain. Die von den „Alles gurgelt“-Tests in Wien bekannte Firma war damit zum zweiten Mal mit einem gerichtlichen Vorgehen gegen die Vergabe der Schultests durch das damals noch von ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann geführte Ministerium im Spätsommer 2021 erfolgreich.
Erste Strafe bereits im Jänner
Schon im Jänner hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Vergabe von Gurgeltests in Schulen in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich an die „Covid Fighters“-Firma Artichoke rechtswidrig war, und eine Geldbuße von 500.000 Euro verhängt.
Verhandlungsgegenstand war "Direktabruf"
Nun ging es darum, dass das Ministerium die Firma Novogenia am 17. August im Wege eines „Direktabrufs“ mit Tests an 2.743 Schulen der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg betraute – und das mit wesentlich höheren Kosten – nämlich um 332.287,30 Euro mehr – als in der am 7. August geschlossenen Basisrahmenvereinbarung.
Keine Stellungnahme vom Ministerium
Schule.at hat das Bildungsministerium um eine Stellungnahme zu diesem Urteil gebeten. Eine Bitte um Rückruf ist unbeantwortet geblieben.