An Schulen Präsenzunterricht mit "Sicherheitsphase"
Präsenzunterricht wird fortgeführt
Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III in der Risikomatrix: Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) tragen während der Sicherheitsphase (bis 27. November) im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske. Bis zur einschließlich 8. Schulstufe gilt die Verpflichtung zum Tragen eines normalen Mund-Nasen-Schutz im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
Weitere Tests nach Sicherheitsphase
Nach der Sicherheitsphase, also ab 29. November, werden österreichweit mindestens zweimal pro Woche an den Schulen PCR-Tests durchgeführt. Derzeit ist das nur in Wien der Fall. „Wir übertragen das Wiener Modell auf ganz Österreich“, so Faßmann. „Das ist eine riesengroße Kraftanstrengung, denn es muss funktionieren, dass die Schulen rechtzeitig die Testergebnisse bekommen.“
Ab 29. November müssen die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler nicht mehr verpflichtend testen (können das aber freiwillig tun). Auch für Lehrerinnen und Lehrer gibt es ab diesem Zeitpunkt zwei wöchentliche PCR-Tests an der Schule – bei geimpften als Angebot, bei ungeimpften als Verpflichtung.
FFP2-Masken nun auch in der Volksschule
Ab 15. November 2021 müssen auch Volkschülerinnen und Volkschüler eine FFP2-Maske tragen. Diese Verpflichtung zum Tragen der Maske gilt nur bis zum Einnehmen des Sitzplatzes – dann kann die Maske abgenommen werden.
Keine Lockdown-Bestimmungen bis 12 Jahre
Ebenfalls wichtig für Schülerinnen und Schüler abseits vom Schulbetrieb: Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gelten die Lockdown-Bestimmungen nicht. Für Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren wird der „Ninja-Pass“ dem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Mit einem für diese Woche vollständig ausgefüllten Pass ist also auch für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler am Wochenende ein Besuch in Lokalen bzw. Vereinssport und Ähnliches möglich. Allerdings können Bundesländer oder auch Vereine strengere Regeln festlegen.
Die Regelungen der allgemeinen Covid-19-Verordnungen gelten für den Schulbereich nicht. An ihre Stelle tritt eine eigene Covid-19-Schulverordnung. Damit dürfen auch ungeimpfte Schülerinnen und Schüler weiter in die Schule gehen, wenn ihr jeweiliger Test negativ ist.