Bildungsminister kündigt schulische Entlastungsmaßnahmen im Pflichtschulbereich an

In einem Brief an die Direktionen kündigt Bildungsminister Polaschek Entlastungsmaßnahmen an, die in Verhandlungen mit der Gewerkschaft vereinbart wurden. Diese Maßnahmen treten sofort in Kraft, um Direktorinnen und Direktoren zu entlasten. 


​​​​​​​Die Entlastungen betreffen vor allem den organisatorischen Bereich. Die Belastungen dort sind von vielen Seiten als mittlerweile nicht mehr stemmbar kritisiert worden. In mehreren Punkten gliedert der Brief von Bildungsminister Polaschek auf, welche Maßnahmen beschlossen wurden: 

Einzelne Rundschreiben nur noch in Ausnahmefällen

Rundschreiben und weitere relevante Informationen für Schulen werden in regelmäßigen Dienstmails in übersichtlichen Rubriken zusammengefasst und auf die jeweilige Website bzw. zur Rundschreibendatenbank verlinkt. Eine Übermittlung einzelner Rundschreiben bzw. Erlässe an die Schulen wird nur mehr in absoluten Ausnahmefällen erfolgen.

Keine zusätzlichen Erhebungen mehr

Erhebungen, für die kein gesetzlicher Auftrag besteht, werden bis Ende des Jahres 2023 ausgesetzt. Die gesetzlich vorgesehenen Erhebungen werden zwischen dem BMBWF und den Bildungsdirektionen vorab besprochen. Eine konkrete Durchführung erfolgt in entsprechender Abstimmung. 

Controlling-Sitzungen zweimal im Monat

Zwischen den Bildungsdirektionen und dem Ministerium finden alle 14 Tage Controllingsitzungen statt, um eine weitere Reduktion von Aussendungen und Erhebungen vorzunehmen und eine unkoordinierte Mehrfach-/Parallelerhebungen zukünftig zu verhindern.

Limitierte Anzahl an Dienstbesprechungen

Die Zahl der Dienstbesprechung je Schulleitung wird reduziert. Pro Schuljahr sollen es nicht mehr als maximal vier sein. Entsprechende Einladungen sollen zeitgerecht erfolgen. 

Verbindliche Jahresplanung kommt

In einem Bildungskalender wird mit Beginn des zweiten Semesters 2023/24 österreichweit eine verbindliche Jahresplanung ausgerollt, im Sinne größerer schulischer Planungssicherheit. Mittelfristig soll dazu auch eine einheitliche, nutzerfreundliche IT-Applikation österreichweit angeboten werden.

Kürzung der RZL-Pläne

Die RZL-Pläne (Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne) werden für das Schuljahr 2023/2024 gekürzt und auf das Kalenderjahr 2025 erstreckt. SQM in den Bildungsdirektionen erhalten klare Instruktionen betreffend Kommunikation von QMS und RZL-Plänen seitens des BMBWF, Sektion I, um die Arbeitsbelastung der Schulen zu senken.

Q-Handbuch freiwillig

Die Umsetzung des Q-Handbuches erfolgt im APS-Bereich für das Schuljahr 2023/2024 ausnahmslos auf freiwilliger Basis.

Mehr Zeit für Kinderschutzkonzept

Die Ausarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes durch jeden einzelnen Standort wird zeitlich gestreckt. Im ersten Halbjahr 2024 wird dazu ein Konzept seitens des Bildungsministeriums vorliegen. Weiters wird das Bildungsministerium zukünftig auch für andere pädagogische Konzepte zu übergreifenden Lehrplanthemen zentrale inhaltliche Vorlagen zur Verfügung stellen.