"Digitale Grundbildung" ab Herbst auch an Sonderschulen

"Digitale Grundbildung" soll ab Herbst auch den Sonderschulen unterrichtet werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf vor, den Bildungsminister Martin Polaschek in Begutachtung geschickt hat. Anders als an AHS-Unterstufen und Mittelschulen, wo er ein Pflichtfach ist, soll der Gegenstand an den Sonderschulen aber grundsätzlich als in andere Fächer integrierte sogenannte "verbindliche Übung" unterrichtet werden.

Lehrerin erklärt Schülern etwas am Laptop

Einführung als grundsätzlich verbindliche Übung

Schulautonom soll eine Führung als eigenständige verbindliche Übung oder sogar als Pflichtfach möglich sein, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Damit solle "ein flexibler und an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit kognitiven Beeinträchtigungen bzw. Sinnesbehinderungen angepasster Unterricht" möglich werden. An verbindlichen Übungen müssen Schülerinnen und Schüler teilnehmen, sie bekommen aber, im Unterschied zu Pflichtgegenständen, keine Noten.

Start mit Schuljahr 2023/24 geplant

In Kraft treten sollen die Regelungen bereits für das Schuljahr 2023/24. Sie betreffen gleichzeitig alle Schulstufen der Sonderschule. Der Lehrplan für die allgemeinen Sonderschulen soll sich weitgehend an jenem für die Digitale Grundbildung an AHS-Unterstufe bzw. Mittelschule orientieren. Teils soll es aber Vereinfachungen geben, einzelne Kompetenzbereiche werden in höhere Schulstufen verschoben. Die Lehrpläne für die Sonderschulen für blinde bzw. gehörlose Schülerinnen und Schüler verweisen auf die Inhalte der allgemeinen Lehrpläne der Mittelschule, wo ergänzende Ausführungen für die Digitale Grundbildung formuliert werden sollen.


Quelle: APA Science