Erleichterungen bei Schulveranstaltungen für Mehrstufenklassen
In Mehrstufenklassen werden Kinder mehrerer Schulstufen gemeinsam unterrichtet. Bisher durften sie aber rechtlich nicht gemeinsam an Schulveranstaltungen teilnehmen, die länger als fünf Stunden dauern. Grund ist, dass es in der entsprechenden Verordnung zwar einen Passus gibt, der Kindern der dritten und vierten Schulstufe solche längeren Ausflüge, Projekttage oder Veranstaltungen erlaubt. Für die Kinder der Vorschulstufe, ersten und zweiten Schulstufe existierte eine solche Möglichkeit aber nicht. Darauf machte zuletzt eine Petition aufmerksam.
Gemeinsame Aktivitäten wären nicht erlaubt gewesen
Diese Unterscheidung orientierte sich an "normalen" Klassen: Für jüngere Kinder werden solche längeren Veranstaltungen noch nicht für geeignet gehalten. In Mehrstufenklassen sorgte die Regelung aber dafür, dass bestimmte gemeinsame Aktivitäten eigentlich nicht erlaubt gewesen wären.
Die neue Bestimmung regelt nun, dass in Mehrstufenklassen oder bei zumindest zeitweisem schulstufenübergreifendem Unterricht alle Schülerinnen und Schüler an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen dürfen, wenn diese für Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klasse angeboten werden.
Der geänderte Passus (§ 8 Abs. 1) lautet nun:
"Wenn bei gemeinsamem Angebot (Unterricht) von Schulstufen oder zumindest zeitweise schulstufenübergreifendem Unterricht Schülerinnen oder Schüler der 3. oder 4. Schulstufe einer Klasse oder Gruppe angehören, so dürfen alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse oder Gruppe an mehrtägigen Schulveranstaltungen der Schülerinnen und Schüler der 3. bzw. 4. Schulstufe teilnehmen.“ (Hier finden Sie die geänderte Verordnung (21. Mai 2024))
Quelle: APA/Science