EUropawahl 2024 am 9. Juni

#NutzedeineStimme ist der Slogan für diese Wahl, die in Österreich am 9. Juni stattfindet. Andere EU-Mitgliedsstaaten wählen schon früher, aber gemeinsam habe fast alle die Sorge um eine niedrige Wahlbeteiligung. 2024 werden 20 österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.

In den Schulen sitzt eine junge Wählerschaft

Da österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bereits ab 16 Jahren wählen dürfen, sitzen in Österreichs mittleren und höheren Schulen sowie den Berufsschulen viele Erstwählerinnen und -wähler. Auch in Belgien, Deutschland und Malta dürfen schon 16-Jährige bei der EU-Wahl ihre Stimme abgeben, in Griechenland liegt das Wahlalter bei 17.

Europawahlen als Schwerpunkt in Bildung

Damit junge Menschen den Stellenwert demokratischer Wahlen erkennen und eine informierte und verantwortungsbewusste Wahl treffen können, wird in den nächsten Wochen in der europapolitischen Bildung ein besonderer Stellenwert auf das Thema Wählen gelegt. Einen guten Überblick der Verortung Europas in den Lehrplänen gibt die Seite Europa in den Lehrplänen und zu Beispielen außerschulischer Vermittlungsangebote mit dem Schwerpunkt EUropawahl führt www.politische-bildung.at/wahlen!

#EUAktionstag an Schulen

Alle Schulen sind zudem eingeladen, im Vorfeld des EUropatages (9. Mai 2024) im Rahmen der Aktionstage Politische Bildung einen #EUAktionstag zu organisieren. Die Möglichkeiten dafür sind so vielfältig, dass für jede Schulstufe und Unterrichtssituation was Passendes geplant werden kann. Tipps dafür gibt es unter Zentrum polis: EU-Aktionstag 2024​​​​​​​.

Nicht-österreichische EU-Bürger müssen sich entscheiden

Nicht nur österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger können bei der Europawahl 2024 wählen. Auch nicht-österreichische EU-Bürger und -bürgerinnen können an der Europawahl 2024 in Österreich teilnehmen. Sie müssen sich allerdings vorab entscheiden, ob sie die EU-Abgeordneten ihres Heimatstaates oder die EU-Abgeordneten ihres Wohnsitzlandes wählen wollen.

Eintrag in Europa-Wählerevidenz, falls nötig

Wenn dabei die Entscheidung auf die Wahl der österreichischen EU-Abgeordneten fallen sollte, muss von nicht-österreichischen EU-Bürgerinnen und -bürger in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde rechtzeitig ein Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eingebracht werden. Das muss bis zum Stichtag der Europawahl, dem 26. März 2024, passieren. Dieser Eintrag bleibt gültig, solange ohne Unterbrechung ein Hauptwohnsitz in Österreich besteht. Nicht-österreichische EU-Bürgerinnen und -bürger, die die EU-Abgeordneten des Heimatstaates wählen möchten, sollten sich am besten mit ihrer Landesvertretung (Botschaft, Konsulat, etc…) in Verbindung setzen.