Handyverbot in Schulen ab 1. Mai bringt bundesweite Regelung mit Ausnahmen

Ab 1. Mai ist die Nutzung von Handys, Smartwatches und ähnlichen Geräten an Schulen und bei Schulveranstaltungen bis zur achten Schulstufe grundsätzlich verboten. Das Bildungsministerium möchte damit einheitliche Rahmenbedingungen schaffen.

Ziel: Mehr Konzentration und soziales Miteinander

Bildungsminister Christoph Wiederkehr betont, dass die Regelung Schulleitungen und Lehrpersonen entlasten und zugleich die sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler stärken soll. Durch das Handyverbot soll in den Pausen wieder mehr persönliche Kommunikation stattfinden. Die Konzentrationsfähigkeit der Kinder soll ebenfalls gefördert werden. Zuvor lag die Entscheidung über Handyregelungen im Rahmen der Schulautonomie, was vielerorts bereits zu entsprechenden Hausordnungen geführt hatte.

Nutzung im Unterricht und bei Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Trotz des grundsätzlichen Verbots sieht die neue Verordnung zahlreiche Ausnahmen vor. Lehrerinnen und Lehrer dürfen Mobilgeräte gezielt im Unterricht einsetzen – etwa bei der Nutzung digitaler Wörterbücher, zur Online-Recherche oder im Fach Digitale Grundbildung. Auch bei mehrtägigen Schulveranstaltungen wie Sportwochen sind altersgerechte Nutzungen, z. B. zur Kommunikation mit den Eltern, möglich. Schulpartner dürfen zudem eigene Lösungen definieren, etwa für bestimmte Gruppen oder Zeitfenster, sofern ein verantwortungsvoller Umgang gewährleistet ist.

Verantwortung und Konsequenzen bei Regelverstößen

Die Schülerinnen und Schüler sind selbst für die sichere Verwahrung ihrer Geräte verantwortlich. Der Spind gilt als sicherer Ort, nicht jedoch eine unbeaufsichtigte Schultasche. Bei Verstößen kann das Lehrpersonal Geräte bis zum Schulschluss einziehen, bei schweren Verstößen nur an Erziehungsberechtigte zurückgeben. Medizinisch notwendige Ausnahmen – etwa bei der Nutzung von Apps zur Blutzuckermessung – sind vorgesehen. Bestehende schulautonome Regelungen bleiben in Kraft, soweit sie nicht im Widerspruch zur neuen Verordnung stehen.

Verordnung zum Handyverbot als Download