Heuer kein automatisches Aufsteigen mit Fünfer
Für Schüler werden die Notenregeln wieder härter
In den vergangenen beiden Jahren galten coronabedingt Erleichterungen für die Schülerinnen und Schüler beim Sitzenbleiben. Mit einem einzigen Fünfer im Zeugnis durfte man automatisch ins nächste Schuljahr aufsteigen. Ausgeschlossen war das nur, wenn das betreffende Fach schon im Vorjahr negativ beurteilt wurde. Auch bei zwei oder mehr Fünfern konnte die Lehrer-Konferenz einen Aufstieg zulassen, auch in diesem Fall nur, wenn diese Fächer im Vorjahr positiv abgeschlossen wurden. Weitere Folge: Auch wer grundsätzlich nicht aufsteigen durfte, aber alle Nachprüfungen bis auf eine schaffte, durfte automatisch in die nächste Klasse.
Heuer gelten statt der Ausnahmeregelung wieder die normalen Vorgaben des Schulunterrichtsgesetzes, heißt es im Erlass. Damit darf man mit einem einzigen "Nicht Genügend" im Zeugnis nur aufsteigen, wenn die Klassenkonferenz zustimmt. Tut sie das nicht, muss man zur Nachprüfung antreten.
Ab Donnerstag keine Testpflicht mehr
Ebenfalls im Erlass festgehalten ist das Auslaufen der PCR-Testpflicht an den Schulen mit dem heutigen Tag. Ab morgen, Donnerstag, müssen Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Unterricht also nicht mehr wöchentlich PCR-testen.
Gleiches gilt parallel auch für die Matura. Wer also ab morgen zur mündlichen Reifeprüfung (oder zur Kompensationsprüfung) antritt, braucht sich davor nicht mehr zu testen. Bisher war an jedem Prüfungstag ein negativer Corona-Test (Antigentest höchstens 24 Stunden vor Prüfungsbeginn, PCR-Test höchstens 72 Stunden vor Prüfungsbeginn) erforderlich - ausgenommen waren nur jene Personen, die in den letzten 60 Tagen eine Infektion durchgemacht haben.
Abwasser-Schulstandortmonitoring läuft aus
Mit Ende des Schuljahrs läuft offenbar auch das Schulstandortmonitoring im Rahmen der Abwasseranalysen zum Nachweis des Coronavirus aus. Über das gesamte Schuljahr wurden österreichweit aus mehr als 100 Kläranlagen mit Schulstandorten im Einzugsgebiet zweimal pro Woche Proben entnommen, um einen Überblick über das lokale Infektionsgeschehen bzw. Mutationen zu erhalten. Im Bildungsministerium begründet man das damit, dass man damit herausfinden wollte, ob das Virus im Abwasser quantitativ nachgewiesen kann bzw. die Analysen flächendeckend standardisiert ausgerollt werden können. Ursprünglich war das Abwassermonitoring freilich als Frühwarnsystem angekündigt worden, um in Kombination mit PCR-Testungen und Maskenpflicht großflächige Schulschließungen und Schichtbetrieb zu vermeiden.
Damit bleibt noch das nationale Abwassermonitoring des Gesundheitsministeriums übrig. Dieses wird allerdings an weniger Standorten durchgeführt und umfasst die 24 größten Kläranlagen Österreichs mit einem Einzugsgebiet von etwas mehr als der Hälfte der Bevölkerung.
Link zum aktuellen Erlass des Bildungsministeriums