Lebende Fremdsprache wird Pflichtgegenstand in der VS

Geht es nach den Plänen der derzeitigen Bundesregierung, werden Volksschul-PädagogInnen alsbald verpflichtend eine lebende Fremdsprache unterrichten müssen.

Textgegenüberstellung
Geltende und vorgeschlagene Fassung in der Textgegenüberstellung.

Der Gesetzesentwurf, der mittlerweile bereits in Begutachtung ist, sieht vor, dass „eine lebende Fremdsprache in der Grundstufe I als verbindliche Übung und in der Grundstufe II als Pflichtgegenstand“ in den Lehrplan aufgenommen wird.

Das wirft natürlich zahlreiche Fragen auf: Wie soll benotet werden, reichen die derzeitigen Qualifikationen aus, gibt es zusätzliche Stunden bzw. wer unterrichtet usw… Das Thema ist am 20. Mai in die Ausschussberatungen des Nationalrates aufgenommen worden und wird derzeit dort behandelt. Kommt es zu keinen Änderungen, dann tritt die Regierungsvorlage für das Bundesverfassungsgesetz mit 1. September 2023 in Kraft. 

Ab dem Schuljahr 2023/24 soll generell nach den neuen Lehrplänen (beginnend mit den ersten Schulstufen) unterrichtet werden.

Informationen im Detail in der Regierungsvorlage​​​​​​​