Lehrerausbildung ab Sommersemester 2023/24
Die Bedingungen werden vor allem für Junglehrende verbessert
Die Induktionsphase wurde 2019/20 im Rahmen des neuen Lehrerdienstrechts eingeführt. In dieser sollen die Junglehrerinnen und -lehrer - bei geringerer Lehrverpflichtung - ein Jahr lang durch erfahrene Pädagoginnen oder Pädagogen an ihrem Schulstandort beim Berufseinstieg angeleitet und unterstützt werden, etwa bei der Planung, Gestaltung und der Reflexion ihres Unterrichts.
Immer wieder Kritik an Modell
Studierendenvertreter warnten etwa vor einer Überforderung der Junglehrerinnen und -lehrer, weil sie im Vergleich zum früheren Unterrichtspraktikum mehr Stunden unterrichten müssen. Für die Lehrergewerkschaft war das Modell zu praxisfern. Auch eine Studie des Zentrums für Lehrer*innenbildung der Uni Wien zeigte Verbesserungsbedarf: Die Junglehrerinnen und -lehrer würden in den begleitenden Lehrveranstaltungen keinen Zusatznutzen erkennen, die organisatorischen Rahmenbedingungen (etwa Umfang der Beratungszeit) seien schwierig. Weiteres Manko: Die Mentorinnen und Mentoren sollen ihre Schützlinge beim Berufseinstieg begleiten, gleichzeitig aber am Ende per Gutachten mitentscheiden, ob diese einen Posten bekommen.
Änderungen für alle Junglehrerinnen und Junglehrer
Mit der Dienstrechtsnovelle soll das bisherige Modell nun laut Bildungsministerium in einigen Punkten für alle Junglehrerinnen und Junglehrer abgeändert werden: So soll etwa eine Mehrfachbelastung beim Berufseinstieg vermieden werden, indem diese nicht als Klassenvorstand oder Klassenvorständin eingesetzt werden und auch keine Fächer unterrichten müssen, für die sie nicht ausgebildet sind. Die einjährige Induktionsphase kann außerdem vorzeitig (nach frühestens sechs Monaten) enden, wenn sich schon früher zeigt, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat geeignet ist.
Intensivkurs vor Schulbeginn
Vor Schulbeginn soll es außerdem einen fünf- bis zehntägigen Intensivkurs zu Themen wie Schulrecht, Class Room Management und Methoden zur Durchführung und Auswertung von Unterricht geben. Im Sinne eines begleitenden Mentorings sind Vernetzungs- und Beratungsveranstaltungen im Herbst vorgesehen. Außerdem soll das Verfahren vereinfacht werden, indem das bisherige Gutachten durch einen schriftlichen Bericht ersetzt wird. Für die Beurteilung soll nicht mehr der betreuende Lehrer oder die betreuende Lehrerin zuständig sein, sondern die Schulleitung. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit von Mentorinnen oder Mentoren und Junglehrenden flexibler gestaltet werden können und auch die Schulleitung einbezogen werden.
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger verdienten bisher weniger
Anlass der Änderungen sind die neuen Angebote für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den allgemeinbildenden Fächern der Sekundarstufe (Fächer wie Deutsch, Geschichte, Turnen in Mittelschulen, AHS und BMHS): Jene, die die Voraussetzungen für die Quereinsteiger-Ausbildung erfüllen (passendes Studium, drei Jahre Berufserfahrung) und eine Stelle an einer Schule bekommen, sollen von Anfang an in das Lehrer-Gehaltsschema einbettet werden und parallel dazu die neuen Quereinsteiger-Studien an den Pädagogischen Hochschulen (PH) im Umfang von 60 bis 90 ECTS belegen (30 ECTS entsprechen einem Semester Vollzeitstudium, Anm.).
Bisher haben Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger einen Sondervertrag erhalten und damit in der Regel weniger verdient. Außerdem waren sie von der Induktionsphase ausgenommen, obwohl gerade Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die ja kein Lehramtsstudium absolviert haben, eine begleitende Einführung in den Lehrberuf brauchen, wie in den Erläuterungen zur Novelle betont wird.