Lehrerbewertungs-App laut OGH zulässig
Sieg für die Betreiber von "Lernsieg"
Der Streit um die App tobt seit Jahren. Für die App wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrerinnen und Lehrern und den entsprechenden Schulen angelegt. Schülerinnen und Schüler können nach Registrierung via Handynummer ihre Pädagoginnen und Pädagogen ab der AHS-Unterstufe bzw. Neuen Mittelschule (NMS) in Kategorien wie Unterricht, Fairness, Vorbereitung oder Pünktlichkeit mit einem bis fünf Sternen bewerten. Daraus werden dann auch Rankings erstellt.
Zunächst Rückschlag vor dem OLG Wien
Im Dezember hatte der Betrreiber von "Lernsieg", Benjamin Hadrigan, einen Rückschlag vorm Oberlandesgericht Wien erlitten. Das OLG Wien hatte in einem Berufungsverfahren jenem Lehrer recht gegeben, der wegen der Verarbeitung seiner persönlichen Daten geklagt hatte. Laut dem OLG muss "Lernsieg" die Nutzung der Daten des Lehrers unterlassen, solange nicht sichergestellt ist, dass ihn nur seine (Ex-)Schülerinnen und Schüler bewerten können. Der Oberste Gerichtshof entschied nun laut "Krone" anders: Müssten Schülerinnen und Schüler mit Namen bewerten, bestünde die Gefahr, dass sie gar keine Bewertung abgeben. Dies wäre eine Gefahr der Meinungsäußerungsfreiheit, damit wäre die App in Gefahr.
Rechtliche Niederlage für HTL-Lehrer
Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Betreiber der App und dem HTL-Lehrer, der gemeinsam mit der Gewerkschaft eine Musterklage eingebracht hat. Der Lehrer, der seine Persönlichkeitsrechte durch die App verletzt sah, hatte auf Unterlassung bzw. Schadenersatz geklagt.