Maskenpflicht an Schulen fällt ab 25. April
Schritt in Richtung Normalität
Die Aufhebung der Maskenpflicht ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität, so Bildungsminister Martin Polaschek. Er erinnerte an die vor Ostern eingeführten Schritte wie „Matura für alle“, eine Präsenzpflicht für alle und dass die Masken in der Klasse bereits abgenommen werden durften.
Infektionsgeschehen erlaube nächsten Schritt hin zur Normalität
Die „Redimensionierung“ der Corona-Tests, also nur noch ein PCR-Test pro Woche an den Schulen, sei eine massive Entlastung für Lehrpersonal und Schülerinnen und Schüler – nun folge der nächste Schritt: ab Montag, 25. April, wird die Maskenpflicht in den Schulen zur Gänze fallen. Das Infektionsgeschehen lasse diesen nächsten Schritt zu, so Polaschek
Beim Auftreten positiver Fälle temporäre Maskenpflicht
Das freiwillige Tragen von Masken sei selbstverständlich möglich, außerdem soll individuell an Schulen die Maskenpflicht temporär eingeführt werden können, falls dort positive Fälle auftreten. Die neue Regelung betrifft im Übrigen alle Personen, also auch ungeimpftes Lehrpersonal darf ab Montag ohne Maske unterrichten. Polaschek verteidigte den Schritt mit dem Hinweis, dass es außerhalb der Schule zu weitreichenden Lockerungen gekommen sei und dies nun ein logischer Schritt sei. Die Lage werde trotz allem genau beobachtet, um allenfalls rasch reagieren zu können.
In Einzelfällen weiterhin Maskenpflicht
Für immunsupprimierte Kinder besteht weiterhin die Möglichkeit des freiwilligen Tragens einer Maske. Sollte es tatsächlich ein sehr hohes Risiko für diese Kinder oder deren Angehörige geben und dies auch glaubhaft gemacht werden können, so haben die Bildungsdirektionen bzw. Schulen die Möglichkeit, eine Sonderregelung zu treffen. Hier sei der Schulbereich gefordert, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, so der Minister.
PCR-Tests bleiben bis auf Weiteres
Der wöchentliche PCR-Test bleibt jetzt bis auf Weiteres bestehen, aber auch hier wolle man die Lage genau beobachten und nur so viel testen wie notwendig und vertretbar. Auch hier hat Minister Polaschek auf die enge Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium verwiesen.