Mehr Kunst und Kultur in die Klasse

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) fördern jetzt gemeinsam eine kulturelle Grundausbildung für Kinder und Jugendliche an Schulen.

Jugendliche sitzen im Kreis

„Kunst und Kultur müssen gerade in Österreich, das weltweit genau dafür bekannt ist, ohne Barrieren für alle Menschen gleichermaßen zugänglich und erlernbar sein“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. „Wir wissen aber, dass ungleiche ‚Kulturchancen‘ ebenso von Generation zu Generation weitervererbt werden wie etwa Bildungschancen“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer

Mehr Kunst in die Klasse

Mit dem Titel "Kunst ist Klasse!" werden Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren dazu ermutigt, sich mehr für Kunst und Kultur zu interessieren, besonders über ihre Schule. Die Ministerien haben insgesamt 600.000 Euro dafür bereitgestellt. Davon stammen 400.000 Euro vom Kulturministerium und 200.000 Euro vom Bildungsressort.

Förderung von Future Skills

„In Zukunft wird es immer wichtiger werden, kreativ zu denken und gelernt wird das in der Schulzeit. Kunst und Kultur ist dabei ein wichtiger Teil der schulischen Ausbildung. Mit dem Förderprogramm, für das das BMBWF 200.000 Euro beisteuert, schaffen wir es, Kinder und Jugendliche an die Kunst und Kultur und in weiterer Folge auch an das kreative Denken heranzuführen“, so Bildungsminister Martin Polaschek.

Was und Wer wird gefördert

Es wird angestrebt, Projekte über verschiedene Kunstformen, Altersgruppen und Regionen ausgewogen zu verteilen. Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit und interkulturelle Öffnung sind integraler Bestandteil dieser Projekte.

Antragsberechtigt sind:

  • Neuproduktionen aller Sparten
  • personale und mediale Vermittlungsprojekte für neue und/oder bestehende Angebote
  • Audience Development-Maßnahmen für die genannten Zielgruppen
  • Kultureinrichtungen
  • Kulturinitiativen und Kulturvereine aller Kunstsparten
  • Kulturvermittler/innen in Kooperation mit einer Kultureinrichtung
  • Bibliotheken und Büchereien

    Einreichfrist

    Die Einreichungsfrist läuft von 22. März 2024 bis zum 15. Mai 2024. Die Förderhöhe bewegt sich im Rahmen zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Zusätzliche Förderungen regionaler Gebietskörperschaften sind ebenso zulässig. Die Einreichungen können bereits mit einer oder mehreren konkreten Schulen oder ohne vorherige Nennung einer bestimmten Schule unter Angabe der Schulart und der Altersgruppe erfolgen. Die Antragstellung erfolgt per Online-Formular.

    Nähere Informationen