Nach Kritik: Vorwissenschaftliche Arbeit an AHS wird zur Abschließenden Arbeit

Oft geht es schneller als man denkt. Die Vorwissenschaftliche Arbeit soll reformiert werden, ein Zwischenbericht ist dazu vor wenigen Wochen vorgelegt werden. Heute sind dazu die Details bekanntgeworden. Die VWA wird umbenannt: Sie wird zur „Abschließenden Arbeit“. Und mit ihr sollen völlig neue Medienformate kommen, mit denen die Lehrenden arbeiten können. 

VWA nicht mehr state of the art

Die aktuelle Form der VWA ist in vielerlei Hinsicht nicht mehr zeitgemäß, sagt Bildungsminister Martin Polaschek. Ein eingesetzter Expertenrat hat nun entsprechende Empfehlungen ausgearbeitet, die bereits ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 gelten. 

Mehr Wahlfreiheit an AHS

An den Allgemeinbildenden Höheren Schulen wird die bisherige Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) zur Abschließenden Arbeit, die völlig neue Medienformate zulässt. So kann die abschließende Arbeit künftig auch das Produkt eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses sein. Konkret ist damit z. B. die Herstellung eines Multimediaprodukts, einer Videoreportage, eines Podcasts oder einer empirischen Erhebung und deren Interpretation möglich.

Quellen und Entstehungsprozess stehen im Fokus

Ganz zentral für die Überprüfbarkeit und Beurteilung dabei ist die Dokumentation und Reflexion des Entstehungsprozesses und der verwendeten Quellen. Das soll die Quellenkritik stärken und die Eigenständigkeit der Arbeiten besser zum Ausdruck bringen. Die Schülerinnen und Schüler an Gymnasien können somit Arbeiten erstellen, die noch besser ihren Interessen und Neigungen entsprechen und auch gesellschaftliche, mediale Entwicklungen berücksichtigen.

Wahlfreiheit bis zum Schuljahr 2028/29

Bis inkl. dem Schuljahr 2028/29 haben die Schülerinnen und Schüler an den AHS zudem auch die Wahl zwischen der Erstellung und Präsentation dieser abschließenden Arbeit und einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung im Rahmen der Matura. Für das kommende Schuljahr muss dies bis 30. September 2024 bekannt gegeben werden. Die Erstellung der Arbeit in einer anderen Form – also etwa als Produkt eines gestalterischen oder künstlerischen Prozesses – ist zwar im kommenden Schuljahr schon möglich, bedarf dafür jedoch das Einvernehmen mit dem Betreuungslehrer bzw. der Betreuungslehrerin.

Abschaffung der Abschlussprüfung an BMS

In berufsbildenden mittleren Schulen kommt es zur Abschaffung der aktuellen Abschlussarbeit bereits ab dem Schuljahr 2024/25. Im berufsbildenden mittleren Bereich ist die gesamte schulische Laufbahn stark fachpraktisch ausgerichtet. Die praktischen Fähigkeiten werden im Rahmen des Unterrichts, etwa in der Übungsfirma, gelehrt und aufgebaut und künftig im Rahmen der laufenden Leistungsbeurteilung bewertet.

Diplomarbeit an BHS bleiben erhalten

Unverändert bleiben die Diplomarbeiten an den Berufsbildenden Höheren Schulen (z.B. HAK, HUM, HTL). Die im Diplomarbeitsprozess aufgebauten Kompetenzen stellen eine wesentliche Erweiterung zur beruflichen Gesamtqualifikation dar. Die Diplomarbeiten haben bereits eine langjährige Tradition.

Weitere Informationen des Bildungsministeriums​​​​​​​