Entsprechende Verordnung nun kundgemacht
Verordnung nun veröffentlicht
Die Verordnung zu den pädagogischen Assistenzkräften der Bildungsdirektion wurde soeben kundgemacht. Das bedeutet: Ab dem 1. September 2023 wird eine facheinschlägige Grundausbildung mit einem Umfang von 60 Stunden sowie ein positiver Pflichtschulabschluss für pädagogische Assistenzkräfte notwendig sein. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die pädagogische Qualität in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen auf einem hohen Niveau gehalten wird.
Neues Berufsbild etabliert
Die bisher als Helferinnen und Helfer bezeichneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zu pädagogischen Assistenzkräften aufgewertet. Dies ist ein entscheidender Fortschritt, da dieses neue Berufsbild die Rolle und den Wert dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klarer definiert und ihre Bedeutung für die Kinderbetreuung und -erziehung stärkt.
Bereits seit längerem Unterstützung
Insgesamt wurden die pädagogischen Assistenzkräfte bereits in den letzten Monaten signifikant unterstützt. So wurde beispielsweise eine Gehaltserhöhung von monatlich 150 Euro seit März umgesetzt. Zudem wurde eine Sonderurlaubsregelung eingeführt, die den pädagogischen Assistenzkräften zusätzlich bis zu 10 Tage Urlaub pro Jahr ermöglicht, so die dafür zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreterin Christine Haberlander.