Polaschek bekräftigt Arbeitserlaubnis für infizierte Lehrkräfte
"Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer sich gesund fühlt und das Gefühl hat, er kann in die Schule gehen, hat er die Möglichkeit wie alle anderen auch", betonte der Minister. Man müsse sich darauf einstellen, "dass Covid uns nicht verlassen wird". Sollte aber eine Variante kommen, die ebenfalls hochansteckend ist und zu schwereren Verläufen führt, müsse man sich die Regelung erneut ansehen.
Eine Art Normalität erreichen
"Wir schauen, dass wir zurück in eine Art Normalität kommen", so Polaschek. Er erinnerte daran, dass in den vergangenen beiden Jahren immer wieder das Offenhalten der Schulen eingefordert worden sei. Wenn man nun die Möglichkeit schaffe, ein Schließen von Klassen bzw. Schulen zu verhindern, indem man symptomfreien Infizierten mit Maske das Unterrichten erlaube, dann sei dies vertretbar.
Er halte es für wichtig, dass die Schulen ein integrierter Bestandteil der anderen Maßnahmen sind, meinte Polaschek. Die konkreten Regelungen für den Herbst würden wie geplant am 29. August bekanntgegeben. Bisher haben einige Bundesländer wie Wien oder Burgenland angekündigt, Covid-19-infizierte Pädagoginnen und Pädagogen an den Pflichtschulen nicht in die Klassen zu schicken - dort sind sie die Dienstgeber.
Inwieweit im Herbst verstärkt CO2-Messgeräte bzw. Luftreinigungsgeräte eingesetzt werden, werde gerade noch einmal überprüft, so der Minister. Bereits im Vorjahr hatten die Schulen die Möglichkeit, mobile Luftreiniger zu beantragen. Das sei aber nur zum Teil beansprucht worden. Die Geräte seien nicht unbedingt leise und erzeugen selbst Wärme, weshalb sie teils nicht gut angenommen worden seien. Bei allen Neubauten werde aber darauf geachtet, Luftreinigungssysteme zu integrieren.
Quelle: APA/Science