Polaschek für eigene Sonderpädagogik-Ausbildung
Gewerkschaft warnt schon lang vor Personalmangel im Sonderschulbereich
Bis zur damaligen Umstellung gab es eine eigenständige Ausbildung für Volksschul-, Mittelschul-, Berufsschul- und Sonderschullehrer an den Pädagogischen Hochschulen (PH), die Lehrer für AHS und Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) wurden an den Unis ausgebildet. Seit der Reform werden Lehrerinnen und Lehrer für die Altersgruppe sechs bis zehn Jahre (Primarstufe) an den PHs ausgebildet, jene für ältere Schüler (Sekundarstufe) von Unis und PHs gemeinsam. Eine eigene Ausbildung für Schultypen und damit auch für Sonderschullehrer gibt es nicht mehr, stattdessen können sich Lehramtsstudierende auf "Inklusive Pädagogik" spezialisieren. Die Lehrergewerkschaft warnt schon länger davor, dass diese Architektur den Personalmangel an Sonderschulen noch verschlimmere.
Nunmehrige neue Umstellung soll Lehrerbedarf künftig sicherstellen
Die nunmehr beschlossene Umstellung bei der Lehrerausbildung - sie umfasst künftig für alle Lehrer drei statt vier Jahre Bachelorstudium und zwei Jahre Masterstudium, für Sekundarstufenlehrer wird die Gesamtdauer damit ein Jahr verkürzt - nannte Polaschek einen weiteren Baustein, um den künftigen Lehrerbedarf sicherzustellen. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, setzt das Ministerium auch auf die von der Gewerkschaft lautstark eingeforderte Entlastung von administrativen Aufgaben. Hier sollen laut Polaschek noch weitere Schritte folgen.
Dienstrechtsreform soll bald erfolgen
Noch ausständig ist für den Minister außerdem eine weitere Harmonisierung und Vereinheitlichung beim Dienstrecht. Das solle bald als Teil einer umfangreichen Dienstrechtsform erfolgen, entsprechende Gespräche seien bereits im Gange. Mit den Änderungen bei der Lehrerausbildung hatte Polaschek ursprünglich auch "Schutzmaßnahmen" für Junglehrer angekündigt, die schon nach dem Bachelor-Abschluss an Schulen unterrichten und berufsbegleitend ihr Masterstudium belegen. Damit diese nicht ausgebrannt werden, sollten sie nur maximal eine halbe Lehrverpflichtung bekommen und außerdem keine Klassenvorstandsfunktion und keinen fachfremden Unterricht übernehmen.