Positive Signale von Lehrervertretern und ÖH
ÖH kritisiert Anstellungsgrenze
Kritisch sieht die ÖH etwa die Anstellungsgrenze mit einer halben Lehrverpflichtung: "Wir finden es sinnvoll, dass bei Bachelorstudierenden eine grundsätzliche Höchstgrenze im Schuldienst eingeführt wird, allerdings muss es auch Ausnahmeregelungen für Studierende geben, die ihre Stunden freiwillig aufstocken wollen, da sie mehr Geld verdienen müssen, als durch eine halbe Lehrverpflichtung möglich wäre," hieß es in einer Aussendung. Im Masterstudium sei auch eine Vollanstellung durchaus möglich. Außerdem brauche es Klarheit, was das für Masterstudierende bedeutet, die aktuell schon über der künftigen Stundengrenze arbeiten.
Gewerkschaft großteils zufrieden
Der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) nannte die geplanten Schritte im Ö1-"Mittagsjournal" einen "wichtigen Bestandteil, um den Beruf wieder attraktiver zu machen". Der Vorsitzende der AHS-Lehrergewerkschaft, Herbert Weiß, fordert darüber hinaus aber auch dienstrechtliche Maßnahmen. So solle etwa die 2019 ausgelaufene Option für neu eintretende Pädagogen wiedereingeführt werden, sich zwischen "altem" und "neuem" Lehrerdienstrecht zu entscheiden. Außerdem müsse man die Induktionsphase reformieren, derzeit gebe es in dieser zu wenig Betreuung. Kritisch sieht er auch die künftige Verpflichtung, im Lehramtsstudium Module zu Deutsch als Zweitsprache und Inklusion zu absolvieren. Dafür brauche es eigens ausgebildetes Personal - sonst bekomme man Leute, die alles ein bisschen können und nichts so richtig.
Gleich lange Studiendauer für Primar- und Sekundarstufe
Nach den am Mittwoch präsentierten Plänen der Regierung wird das Bachelorstudium in der Lehramtsausbildung um ein Jahr verkürzt. Künftig soll ein Studium sowohl für die Primarstufe als auch für die Sekundarstufe (AHS, BMHS, Mittelschule) aus drei Jahren Bachelor- und zwei Jahren Masterausbildung bestehen. Für Sekundarstufenlehrer würde die Ausbildung damit um ein Jahr verkürzt.
Schutzfunktion für Junglehrer
Darüber hinaus sind für Junglehrer sogenannte "Schutzfunktionen" geplant. Vor Abschluss des Masterstudiums sollen sie etwa maximal eine halbe Lehrverpflichtung übernehmen dürfen, nicht als Klassenvorstand fungieren und keinen fachfremden Unterricht erteilen müssen. Außerdem wird die Induktionsphase, also die begleitete Startphase im Beruf, für das berufsbegleitende Masterstudium angerechnet.