Schul-Entlastungspaket doch größer als geplant

Es könnte dem Wahlkampf geschuldet sein: denn das am Mittwoch im Nationalrats beschlossene Entlastungspaket für Schulen ist nun doch größer ausgefallen als zuletzt absehbar war. Die Koalitionsparteien haben sich doch noch auf das Herzstück der von Bildungsressort und Lehrergewerkschaft vor dem Sommer präsentierten Reform geeinigt: Künftig soll es auch an Pflichtschulen ein mittleres Management geben. Beim Beschluss des Pakets im Budgetausschuss vergangene Woche hatte dieser Punkt mangels Einigung von ÖVP und Grünen noch gefehlt.

Für Schulleiterinnen und Schulleiter soll es Erleichterungen geben

Konkret wird an den Pflichtschulen (v.a. Volks- und Mittelschulen) die neue Funktion einer "pädagogisch-administrativen Fachkraft" geschaffen. Ähnlich wie die bestehenden Administratoren an den Bundesschulen (AHS, Berufsbildende mittlere und höhere Schulen/BMHS) soll dieses mittlere Management die Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Unterrichtsorganisation (Stundenplanerstellung, Fächereinteilung etc.) und der Kommunikation mit Eltern und Behörden (z.B. Kinder-und Jugendhilfe) entlasten, vorgesehen ist eine halbe Wochenstunde pro Klasse.

Aufgaben bisher unbezahlt erledigt

Lehrer, die solche Aufgaben übernehmen, sollen diese künftig als Mehrdienstleistung abgegolten bekommen. Derzeit gibt es an den Pflichtschulen nicht standardmäßig Administratoren, laut Bildungsministerium haben Lehrer diese Aufgaben bisher unbezahlt übernommen. Die entsprechende Änderung des Dienstrechts war bis zuletzt nicht fix gewesen. Bildungsminister Martin Polaschek hatte wiederholt kritisiert, dass diesbezüglich im Ressort des für den öffentlichen Dienst zuständigen Vizekanzlers Werner Kogler nichts weitergehe. Der Beschluss im Budgetausschuss vergangenen Donnerstag erfolgte noch ohne den Punkt "pädagogisch-administrative Fachkraft". Kogler hatte sich allerdings schon damals optimistisch gezeigt, dass man noch zu einer Einigung kommen werde.

Stärkere Konzentration auf den Unterricht

Bildungsminister Polaschek erwartet sich von der mit der Lehrergewerkschaft ausverhandelten Neuerung eine "spürbare Entlastung am Schulstandort", wie er in einer Stellungnahme betonte. "Dafür haben wir lange und entschlossen gekämpft." Gemeinsames Ziel sei gewesen, dass sich Pädagoginnen und Pädagogen wieder stärker auf den Unterricht und ihre Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern konzentrieren können, betonte der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG). "Die Anstrengungen der letzten Monate haben sich somit bezahlt gemacht", wurde er zitiert. Vizekanzler Werner Kogler erwartete sich dadurch eine Entlastung der Lehrerschaft und damit die beste Wegbegleitung für Schülerinnen und Schüler.

Weitere Verbesserungen

In der Dienstrechtsnovelle vorgesehen sind im Schulbereich darüber hinaus u.a. eine zusätzliche Entlohnung für den Verwaltungsaufwand bei Deutschförderklassen und die bei der Reform der Lehrerausbildung angekündigten Schutzbestimmungen, die ein Ausbrennen von Junglehrerinnen und -lehrern verhindern sollen. Außerdem gibt es künftig auch für Sonderschul-, Musik- und Religionslehrer eine Variante für der Quereinstieg in den Lehrberuf. Beim Wechsel der Dienstverhältnisse von Land zu Bund oder Land zu Land sollen Vordienstzeiten künftig automatisch angerechnet werden, und Schuldirektorinnen und -direktoren sollen sich ihre Vertretung selbst aussuchen können.

Die Dienstrechtsnovelle für die Schulen im Überblick 

  • Administrative Entlastung durch eine verwaltungsmäßige Unterstützung aller Pflichtschulen im Ausmaß von 0,5 Stunden pro Klasse 
  • Verlängerung der Möglichkeiten zur Integrativem Berufsausbildung (IBA) und Maßnahmen Qualitätssicherung an Berufsschulen 
  • Schaffung einer Quereinstiegsvariante für die Sonderpädagogik 
  • Schaffung einer Quereinstiegsvariante für Musik in der Primarstufe 
  • Verpflichtende Anrechnung von Vordienstzeiten an der PH aus einem unmittelbar vorangegangenen Landesdienstverhältnis 
  • Verbesserung des Berechnungsschlüssels für die Ressourcenvergabe im Kleinstcluster (Pflichtschulen) und bei Bundesschulcluster 
  • Vergütungsmöglichkeit für den organisatorischen Aufwand bei Deutschförderklassen 
  • Schutzbestimmungen für Studierende im berufsbegleitenden Masterstudium 
  • Verankerung einer Sicherheiterklärung im Dienstrecht für alle Neueintretenden 
  • Verzicht auf die zweite Induktionswoche bei LA-Studierenden mit einem Studienfortschritt von mehr als 120 ECTS 
  • Schaffung einer Quereinstiegsvariante für Religion 
  • Ermöglichung von Aufgaben der wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Forschung auch für Institutsleitungen an der PH 
  • Freizeitbetreuung auch für Vertragslehrpersonen an eingegliederten Praxisschulen 
  • Beseitigung der bisherigen Stellvertretungs-Regelung für die Schulleitung für mehr Flexibilität 
  • Gleichstellung von Dienstzulagen der Administratoren und bessere Einrechnung für Fachvorstände an humanberuflichen Schulen 
  •  Automatische Anrechnung von Vordienstzeiten beim Wechsel der Dienstverhältnisse von Land zu Bund oder Land zu Land