Semesterende für Schulen: "Semesterschule 2021" und Schulnachrichten
Mit der Verordnung vom 19. Jänner 2021 im Bundesgesetzblatt legt der Bundesminister Heinz Faßmann fest, dass die Bundesländer Oberösterreich und die Steiermark den Beginn der Semesterferien um eine Woche vorverlegen.
Ergänzungsunterricht
Der Zweck der Verordnung ist es, SchülerInnen öffentlicher und privater Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung bis einschließlich der 8. Schulstufe und Polytechnischer Schulen, auf die Teilnahme am Unterricht im Sommersemester 2021 vorzubereiten, wenn sie aufgrund ihrer Selbsteinschätzung oder der Einschätzung der Erziehungsberechtigten einen Aufholbedarf in zumindest einem der Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik oder angewandte Mathematik sowie Fremdsprachen aufweisen.
Die Schulleitung kann in den Semesterferien einen Ergänzungsunterricht in Pflichtfächern wie Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik einrichten. Die Zahl der an der Schule anwesenden SchülerInnen soll möglichst 50 Prozent der Gesamtzahl der SchülerInnen nicht übersteigen. Der Ergänzungsunterricht kann klassen- oder schulstufen- sowie schulstandortübergreifend eingerichtet werden. Es müssen außerdem acht Anmeldungen vorliegen.
Anmeldung zum Ergänzungsunterricht
Die Anmeldung zum Ergänzungsunterricht erfolgt durch die SchülerInnen. Wenn diese nicht volljährig sind durch die Erziehungsberechtigten. Die Frist zur Anmeldung endet in den Bundesländern Niederösterreich und Wien am 27. Jänner 2021, in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg am 29. Jänner 2021. Elektronische Anmeldungen sind zulässig. Spätere Anmeldungen sind nur bei begründeten Ausnahmen mit Zustimmung der Schulleitung zulässig.
Durchführung des Ergänzungsunterrichts
Der Ergänzungsunterricht „Semesterschule 2021“ kann in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik oder angewandte Mathematik sowie Fremdsprachen abgehalten werden. Die Zahl der SchülerInnen einer Gruppe hat mindestens acht zu betragen. Der Unterrichtstag dauert von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. In den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark darf er bis 16.00 Uhr dauern.
Überreichung der Schulnachricht
Die am Ende des Semesters auszustellende Schulnachricht oder das Semesterzeugnis ist per Verordnung an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters 2021 zu überreichen. SchülerInnen der 4., 8. und 9. Schulstufe oder deren Erziehungsberechtigten ist auf Verlangen die Schulnachricht ab dem Ende des Semesters in der Schule persönlich und einzeln zu überreichen.