Unser Verfassungsgericht
Der Verfassungsgerichtshof hat verschiedenste Kompetenzen. Diese reichen von der Prüfung von Gesetzen und Verordnungen bis zur Prüfung von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte, von der Entscheidung bestimmter Zuständigkeitsstreitigkeiten bis zur Lösung von Finanzausgleichsstreitigkeiten und von der Kontrolle von Wahlen bis zur rechtlichen Kontrolle oberster Staatsorgane.
Wer arbeitet im Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und zwölf weiteren Mitgliedern sowie sechs Ersatzmitgliedern. Unterstützt werden die Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen von einem rund 100 Personen umfassenden Mitarbeiterstab.
Helmut Hörtenhuber ist seit dem Jahr 2008 Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und lehrt außerdem an der Universität Linz.