Die Corona-Ampel in der Schule
Die Corona-Ampel verfolgt das Ziel, bei lokalen Corona-Ausbrüchen möglichst geringe Eingriffe in das Bildungssystem tätigen zu müssen. Die jeweilige Ampelfarbe (Grün, Gelb, Orange oder Rot) wird durch die regionale Gesundheitsbehörde (Bezirks- oder Landeshauptleute) festgelegt und definiert die Vorkehrungen und Regeln, die in der jeweiligen Region zur bestmöglichen Einschränkung der Ausbreitung von Corona in Kraft sind.
Grüne Ampel: Normalbetrieb
Solange keine gegenteilige Information der zuständigen Gesundheitsbehörde vorliegt, ist der Ampelstatus der Region und damit auch der Schule grundsätzlich „Grün“.
Grundsätzlich empfiehlt es sich in dieser Ampelphase für alle Schulstandorte, vorbereitend zu agieren, ein Hygiene- und Präventionskonzept zu erstellen und ein Krisenteam zu definieren:
Seine Aufgabe ist es, auf Basis der laufenden Informationen von Gesundheitsbehörden, Bildungsdirektionen und Bildungsministerium die aktuellen Maßnahmen umzusetzen und eine Vorgangsweise bei möglichen Verdachtsfällen festzulegen. Verantwortlich für das unmittelbare Krisenmanagement und die Koordination der Maßnahmen ist primär die Schulleitung.
Eine weitere Empfehlung des BMBWF lautet, auch bei "grünem Licht" möglichst viele Aktivitäten im Freien durchzuführen und bereits vorsorglich eine Plattform für die Kommunikation bzw. eine einheitliche Lernplattform für die Schule zu definieren.
Wenn sich die Ampelphase aufgrund der aktuellen Infektionslage in der jeweiligen Region ändert, wird die Öffentlichkeit (und damit auch die Schulen) informiert, und die Information und die damit verbundenen Maßnahmen werden an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten weitergegeben.
Doch was bedeutet es nun ganz konkret für den Schulbetrieb, wenn die Corona-Ampel nicht mehr grün, sondern gelb, orange oder gar rot leuchtet?
Volksschulen
An Volksschulen betreffen die Änderungen in Zusammenhang mit der Ampelfarbe vor allem den Mund-Nasen-Schutz, den Kontakt zu externen Personen (z.B. im Rahmen von Schulveranstaltungen oder Projekten), das Singen in geschlossenen Räumen und den Sport:
- Mund-Nasen-Schutz (MNS)
Ab der Ampelphase „Gelb“ gibt es eine generelle Pflicht zum Tragen des MNS – sowohl für Lehrpersonen als auch für Schülerinnen und Schüler. Sobald die Kinder in der Klasse ihre Plätze eingenommen haben, kann der MNS abgenommen werden.
Wenn Aktivitäten in Gruppen durchgeführt werden und damit das Einhalten eines Abstands nicht mehr gewährleistet werden kann, kann das Tragen eines MNS allerdings durch die Lehrpersonen angeordnet werden. Gleiches gilt für klassenübergreifende Gruppen.
Die Lehrpersonen selbst können einen MNS tragen, wenn sie es für richtig halten – beispielsweise, wenn sie sich intensiv mit einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern beschäftigen und damit die Mindestabstände nicht mehr einhalten können.
- Kontakt zu externen Personen
Bereits ab der Ampelphase „Gelb“ ist für schulfremde Personen das Tragen eines MNS generell verpflichtend – ab „Orange“ ist ihre Teilnahme z.B. an Projekten generell untersagt
Auch Schulveranstaltungen oder Exkursionen dürfen bei „Orange“ nicht mehr stattfinden.
- Singen & Sport
Leuchtet die Corona-Ampel gelb, soll das Singen nur mit dem MNS oder im Freien erfolgen, bei „Orange“ soll es generell unterbleiben.
Der Sportunterricht kann bei „Gelb“ und „Orange“ weiterhin stattfinden, vorzugsweise im Freien. Wird der Unterricht im Turnsaal abgehalten, muss dieser gut durchlüftet werden. Spiele und Übungen, bei denen ein Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, sollen aber auf jeden Fall vermieden werden.
Rote Ampel = Stopp für den Präsenzbetrieb
Bei „Rot“ wird der Präsenzbetrieb an den betroffenen Schulen eingestellt, und es wird auf Distance-Learning umgestellt. Das gilt auch für die Klassen oder Schulen, die von den Gesundheitsbehörden vorübergehend geschlossen werden.
Am Schulstandort selbst startet ein Ersatzbetrieb: Es werden Lernstationen sowie eine Ganztagsbetreuung in Kleingruppen eingerichtet, die sich vor allem an Schülerinnen und Schüler mit verstärktem Förderbedarf richten. Das Tragen eines MNS ist beim Aufenthalt in der Schule verpflichtend.
Sekundarstufe I
An Mittelschulen, AHS-Unterstufen, PTS sowie sonderpädagogischen Einrichtungen werden zahlreiche Regelungen zur Corona-Ampel analog zu Volksschulen gehandhabt:
- MNS
verpflichtend für alle außerhalb der Klasse ab Stufe „Gelb“ - Schulfremde Personen
bei „Gelb“ verpflichtendes Tragen eines MNS, bei „Orange“ keine Teilnahme bei z.B. Projekten - Schulveranstaltungen
keine Abhaltung ab „Orange“ - Sportunterricht
auch bei Stufe „Gelb“ und „Orange“ möglich, Abhaltung vorzugsweise im Freien - Singen
bei Stufe „Gelb“ nur mit MNS oder im Freien, ab „Orange“ generell vermeiden
Umstellung auf Distance Learning bei „Rot“
Auch an Schulen der Sekundarstufe I bringt die Ampelstufe „Rot“ eine unverzügliche Umstellung vom Präsenzunterricht auf Distance Learning mit sich: Schülerinnen und Schülern von Bundesschulen, die über kein eigenes Endgerät verfügen, wird bei Bedarf ein Leihgerät zur Verfügung gestellt, um hier eine entsprechende Teilnahme sicherzustellen.
Am Schulstandort selbst wird ein ganztägiger Notbetrieb in Kleingruppen angeboten. Dieser richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler mit verstärktem Förderbedarf sowie an diejenigen Kinder, die im Distance Learning aus verschiedensten Gründen besonders schwierig zu betreuen sind.
Das Tragen eines MNS ist beim Aufenthalt in der Schule verpflichtend.
Sekundarstufe II
Auch an der Sekundarstufe II wird vieles ähnlich wie in Volksschulen bzw. der Sekundarstufe I geregelt:
- MNS
verpflichtend für alle außerhalb der Klasse ab Stufe „Gelb“ - Schulfremde Personen
bei „Gelb“ verpflichtendes Tragen eines MNS, bei „Orange“ keine Teilnahme bei z.B. Projekten - Schulveranstaltungen
keine Abhaltung ab „Orange“ - Sportunterricht
auch bei Stufe „Gelb“ und „Orange“ möglich, Abhaltung vorzugsweise im Freien - Singen
bei Stufe „Gelb“ nur mit MNS oder im Freien, ab „Orange“ generell vermeiden.
Schichtsystem und Distance Learning bereits ab „Orange“
Bemerkenswert sind vor allem die Änderungen bei den Ampelfarben „Orange“ und „Rot“:
Da Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II – also 14- bis 19-Jährige – erfahrungsgemäß viel mehr externe Sozialkontakte haben als beispielsweise Volksschulkinder, können diese u.U. für die Beschleunigung von Infektionen in einer Region mitverantwortlich sein. Daher wird bereits ab der Ampelstufe „Orange“ auf „Distance Learning“ umgestellt; bei Bedarf kann ein schulautonomes, flexibles Schichtsystem eingeführt werden, um das Abstandhalten am Schulstandort wesentlich zu vereinfachen. Kleine Gruppen dürfen weiterhin im Präsenzbetrieb unterrichtet werden, wenn dies aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen erforderlich ist (z.B. gezielte Förderangebote, Werkstätten, Labors).
Bei „Rot“ wird der Präsenzbetrieb an den betroffenen Schulen komplett eingestellt und der Unterricht wird vollständig über „Distance Learning“ abgewickelt. Bei Bedarf wird Schülerinnen und Schülern hierfür ein entsprechendes Leihgerät zur Verfügung gestellt; eine Betreuung am Schulstandort selbst wird an Schulen der Sekundarstufe II nicht angeboten.
Weitere Informationen
Detailinformationen zum Thema „Corona-Ampel in der Schule" finden sich auf der Webseite des BMBWF.
Dort stehen auch eine ausführliche Handreichung sowie ein Plakat für den raschen Überblick zu den Maßnahmen und Vorgaben in den verschiedenen Ampelphasen zum Download bereit.