Zusätzliche Module zur Leistungserhebung geplant
Mit Daten Lehrkräfte zielgerichtet unterstützen
Gleichzeitig will man im Sinne des Qualitätsmanagements ein noch klareres evidenzbasiertes Bild vom Leistungsniveau der Standorte erhalten und den Lehrkräften datenbasierte pädagogische Unterstützung bei der zielgerichteten Förderung geben.
Zusätzliche Module zur Leistungserhebung
Seit dem Schuljahr 2021/22 werden in der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe zur Kompetenzmessung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und in der Sekundarstufe I Englisch, österreichweit sogenannte Basismodule durchgeführt (Individuellen Kompetenzmessung PLUS - iKM PLUS). Laut Gesetzesentwurf sollen nun stufenweise zusätzliche Module implementiert werden, die zum Teil "verpflichtend" und zum Teil "ergänzend" sind.
Erhebungen periodisch oder bei Bedarf
Verpflichtende zusätzliche Kompetenzerhebungen wären zum einen periodisch (einjährig und dreijährig) durchzuführen. Zum anderen auf Grundlage einer Verordnung, die den Bedarf – etwa große Wissenslücken in einem Gegenstand – genauer definiert. Ergänzende Messungen würden von einer Lehrperson bzw. der Schulleitung zur genaueren Erhebung von Leistungsstand und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler festgelegt. Optional können zudem die personalen, motivationalen, sozialen und lernmethodischen Kompetenzen der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten durch ein neues Diagnostik-Instrument zur "Einschätzung zu überfachlichen Kompetenzen" abgeklärt werden.
Datenbasis als Grundlage
Als wichtige Grundlage für Schulentwicklungsmaßnahmen durch Schulleitung und Schulaufsicht soll eine dreijährlich bereitgestellte, umfassende Informations- und Datenbasis über die Leistungen an den Standorten dienen. Die Schulen sollten außerdem anonymisierte Daten aus den verpflichtenden periodischen Kompetenzerhebungen an das IQS (Institut des Bundes für Qualitätssicherung im Österreichischen Schulwesen) und durch dieses an den Bildungsminister weiterleiten. Daten der verpflichtenden bedarfsorientierten Kompetenzerhebungen auf der IQS-Plattform würden hingegen nur zur Ausgestaltung der Fördermaßnahmen durch die zuständige Lehrkraft dienen, heißt es in den Erklärungen zum Entwurf.
Datenaustausch mit Sommerschulen erleichtern
Darüber hinaus sollen laut dem Gesetzesentwurf schülerbezogene Daten zur Teilnahme an der Sommerschule zwischen Schulbehörde, Sommerschule und Stammschule ausgetauscht werden können. Legitimiert wird in der vorgeschlagenen Schulrechtsnovelle außerdem die Prüfung der Familienbeihilfebezugsberechtigung durch Abfragen des Finanzamtes Österreich aus den lokalen Evidenzen. Weitere Eckpunkte des Entwurfs sind die Ausweitung der Elementarpädagogik-Ausbildung um den Abschluss "Hochschullehrgang Quereinstieg Elementarpädagogik" an den Pädagogischen Hochschulen sowie die Abgeltung der steigenden Mehrbelastung der Prüferinnen und Prüfer bei Externistenprüfungen sowie bei Eignungsfeststellungsverfahren von Quereinsteigerinnen und -einsteiger in den Lehrberuf.