Expertenwissen
Lehrplan für Digitale Grundbildung geht in Begutachtung
Einführung als Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe I
Mit den ersten drei Klassen startet das neue Fach "Digitale Grundbildung" ab Herbst in jenen Jahrgängen, die bis dahin vom Ministerium bereits im Rahmen der Digitalisierungsoffensive mit günstigen Laptops und Tablets ausgestattet sein sollten. Ab 2023/24 kommen die vierten Klassen dazu, unterrichtet wird "Digitale Grundbildung" eine Wochenstunde pro Jahr.
In den Lehrplänen der Sekundarstufe I wird dann gemäß der gesetzlichen Vorgabe Digitale Grundbildung als Pflichtgegenstand verankert. Gleichzeitig entfällt die verbindliche Übung Digitale Grundbildung.
Aus pädagogischer Sicht wird ausgeführt...
Die Einführung des Pflichtgegenstandes Digitale Grundbildung steht in engem Kontext mit der Endgeräteinitiative „Digitales Lernen“ im Rahmen des 8-Punkte-Plans für den digitalen Unterricht, im Rahmen derer seit dem Schuljahr 2021/22 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt bekommen. Die Initiative, an der sich bereits im ersten Jahr der Umsetzung 93 % aller Schulen in der Sekundarstufe I beteiligten, muss bestmöglich pädagogisch begleitet werden, um maximalen Nutzen und Lernertrag zu erzielen. Zusätzlich zu dieser technischen Zurverfügungstellung digitaler Endgeräte müssen Schülerinnen und Schüler verlässlich jene Kompetenzen aufbauen, die eine moderne digitale Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie benötigen.
Im Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung werden daher folgende Bereiche in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander verknüpft:
- Medienbildung: Beschäftigung mit der Entstehung, Entwicklung und Zukunft digitaler Medienkonstellationen im Hinblick auf Nutzung und Teilnahme an aktueller Medienkultur
- Informatische Bildung: Analysieren, Interagieren, Modellieren, Codieren und Testen im Umgang mit Informatiksystemen, Software, Automatisierung, Daten und Vernetzung
- Gestaltungskompetenz: analytische, produktive und kreative Zugänge zu funktionalen Medieneinsätzen und ästhetischen Medienformaten in einem Zusammenspiel von informatischer Bildung und Medienbildung
Begutachtungsentwurf
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, zentrale fachliche Kenzepte, Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sowie Lehrstoff können Sie im Begutachtungsentwurf nachlesen. Die Begutachtungsfrist endet mit 4. Mai 2022.