Digitale Grundbildung wird Pflichtgegenstand
Eine Wochenstunde fix zur Verfügung
Pro Schulstufe soll künftig fix eine Wochenstunde für die digitale Grundbildung zur Verfügung stehen. Bisher hatten die Schulen diverse Wahlmöglichkeiten: Sie konnten für die verbindliche Übung zwischen zwei und vier Wochenstunden über die gesamten vier Jahre gerechnet reservieren (also im Schnitt zwischen einer halben und einer Stunde pro Klasse Anm.) bzw. sie auch anstatt eigener Stunden in den Fachunterricht anderer Gegenstände integrieren.
Pflichtgegenstand inhaltliches Gegenstück zur Ausstattung
Der neue Pflichtgegenstand ist quasi das inhaltliche Gegenstück zur Ausstattung der ersten Klassen der jeweiligen Schulen mit digitalen Endgeräten. Dementsprechend steht das Fach 2022/23 erst in den ersten drei Klassen am Stundenplan (heuer wurden ausnahmsweise die ersten beiden Klassen mit Endgeräten ausgestattet, ab dem kommenden Schuljahr jeweils nur die erste, Anm.). Ab 2023/24 wird es dann in der ganzen Unterstufe bzw. Mittelschule unterrichtet.
Lehrkräfte vorerst im Rahmen der Fort- und Weiterbildung ausgebildet
Die Lehrerinnen und Lehrer sollen für die Aufgaben vorerst weiter im Rahmen der Fort- und Weiterbildung ausgebildet werden. In Zukunft soll ein eigenes Lehramtsstudium geschaffen werden.