Heuer deutlich mehr Fünfer bei Externistenprüfungen
Der Unterricht allein daheim nahm wegen Corona zu
Möglich ist eine Schulabmeldung für Kinder im schulpflichtigen Alter (bis 15 Jahre), weil in Österreich keine Schul-, sondern nur eine Unterrichtspflicht gilt. Kinder können also auch häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (diese haben selbst nicht das Recht zur Vergabe von Schulzeugnissen) besuchen. Allerdings muss dann am Ende des Schuljahrs eine Externistenprüfung abgelegt werden.
Heimunterricht für 4.936 Lernende
Zuletzt waren laut Daten des Bildungsministeriums exakt 4.936 Schülerinnen und Schüler zum häuslichen Unterricht angemeldet, das sind rund 0,7 Prozent der Schulpflichtigen. Weitere 0,1 Prozent der Schulpflichtigen (744) waren an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht angemeldet. Den höchsten Anteil an Schülerinnen und Schüler im häuslichen Unterricht gab es im Burgenland, in Niederösterreich und der Steiermark (0,8 Prozent), am geringsten war er in Wien (0,4). Dazu kamen noch je nach Bundesland bis zu 0,2 Prozent Kinder und Jugendliche in Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht.
Prüfungen im Vergleich deutlich schlechter ausgefallen
Die Externistenprüfungen dieser Gruppen fielen im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie, als die Möglichkeit weit seltener genutzt wurde, deutlich schlechter aus: 7,7 Prozent der Homeschooler bzw. Schüler und Schülerinnen in Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht waren diesmal nicht aufstiegsberechtigt, im Schuljahr 2019/2020 waren es noch 2,5 Prozent. Die Bandbreite war im abgelaufenen Schuljahr allerdings je nach Bundesland groß: Während in Wien 2,5 Prozent bei der Externistenprüfung durchgefallen sind, waren es in Kärnten 16,7 Prozent und in Vorarlberg 14,9.
Zahlreiche Schüler gar nicht erst zur Prüfung angetreten
Außerdem sind über alles Bundesländer hinweg 18 Prozent der zur Externistenprüfung Verpflichteten gar nicht angetreten. Der Anteil reichte dabei von 5,7 Prozent in der Steiermark bis zu 30,7 Prozent im Burgenland. Schülerinnen und Schüler, die die Prüfung nicht bestanden bzw. absolviert haben, müssen das Schuljahr wiederholen - und zwar an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht.
Eigene Kommissionen für Externistenprüfungen
Wegen des starken Anstiegs bei den Schulabmeldungen und der teils emotional geführten Debatten rund um die Coronamaßnahmen an den Schulen wurden die Externistenprüfungen in diesem Jahr gebündelt von eigenen Kommissionen abgenommen. Das hat laut Bildungsministerium auch "reibungslos" funktioniert, das Modell soll nun dauerhaft übernommen werden. Bisher konnten Externistenprüfungen praktisch an jedem Standort abgelegt werden.
Strengere Maßnahmen seit dem Vorjahr
Als Maßnahme gegen "Prüfungstourismus" wurde allerdings schon im vergangenen Herbst per Erlass geregelt, dass die Prüfungsstandorte nunmehr von den Bildungsdirektionen festgelegt werden.
Auch abseits der Externistenprüfung hatte das Ministerium die Regeln für Schulabmeldungen mit 2022 verschärft: Kurz vor den Semesterferien wurde ein "Reflexionsgespräch" zu Leistungsstand und Lernfortschritt des Kindes zwischen der zuständigen Schulleitung und den Erziehungsberechtigten bzw. Kindern oder Jugendlichen eingeführt. Außerdem müssen Schulabmeldungen für das nächste Schuljahr nun schon vor Beginn der Sommerferien bekanntgegeben werden.