Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf schule.at
(1) Das Gewinnspiel wird von der EDUCATION GROUP GmbH durchgeführt. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt zu den vorliegenden Bedingungen. Deren wirksame Vereinbarung wird mit der Teilnahme am Gewinnspiel durch Ausfüllen des Anmeldeformulars und dessen Versendung an die EDUCATION GROUP GmbH ausdrücklich anerkannt. Ist die Teilnahme am Gewinnspiel auf Angehörige eines bestimmten Personenkreises beschränkt, so gilt die Versendung des Anmeldeformulars an EDUCATION GROUP GmbH gleichzeitig als ausdrückliche Erklärung, diesem Personenkreis anzugehören.
(2) Teilnahmeberechtigt sind sämtliche eigenberechtigten Personen sowie minderjährige Schüler, deren gesetzliche Vertreter der Teilnahme ausdrücklich zugestimmt haben. Die Teilnahme kann für jedes Gewinnspiel immer nur einmalig durch natürliche Personen im eigenen Namen erfolgen. Mitarbeiter der EDUCATION GROUP GmbH und solche von Sponsoren, die die Durchführung des Gewinnspieles durch die Zurverfügungstellung von Sachgewinnen unterstützen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Die Gewinnermittlung erfolgt durch die EDUCATION GROUP GmbH bzw. ihre Mitarbeiter oder allenfalls von ihr beauftragte Dritte. EDUCATION GROUP GmbH wird dabei durch angemessene Maßnahmen sicher zu stellen versuchen, dass die Möglichkeiten zur Gewinnerzielung für sämtliche Teilnehmer im Wesentlichen gleichartig sind. Der Rechtsweg ist jedenfalls ausgeschlossen.
(4) Die im Zuge der Bewerbung des Gewinnspiels allenfalls präsentierten Preise müssen nicht vollständig mit den tatsächlich abgegebenen Gewinnen identisch sein. Insbesondere sind Abweichungen in Farbe, Ausstattung, Modellausführung etc. möglich, sodass Abweichungen des tatsächlich übermittelten Gewinns zu keinerlei Ansprüchen berechtigen.
(5) Für die Durchführung eines Gewinnspieles durch die EDUCATION GROUP GmbH gilt ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss von Weiterverweisungen auf andere Rechtsordnungen.. Sollten einzelne Teile der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen unbeschadet hievon fort.