10 Entlastungsmaßnahmen für Pädagoginnen und Pädagogen

Der massiv gestiegene Verwaltungs - und Organisationsaufwand an Schulen, Integrations- und Inklusionsfragen, Künstliche Intelligenz, der demografische Wandel uvm. führten zu immer größeren Belastungen der Lehrkräfte und Schulleitungen. Zuletzt mussten viele Schulen auch noch unerwartete Stundenkürzungen hinnehmen.

Lehrerin in der Schule an ihrem Arbeitsplatz sitzend am Tisch verstreut Dokumente auf dem Hintergrund der Tafel

Nach mehreren Verhandlungsrunden zwischen dem Bildungsministerium und der LehrerInnengewerkschaft wurde heute ein Entlastungspaket mit insgesamt 10 Maßnahmen für PädagogInnen präsentiert.

Das Ziel dieses Entlastungspakets für unsere Schulen ist, Konzentration auf Pädagogik statt zeitraubender Bürokratie! (Paul Kimberger, Bundesvorsitzender der Lehrergewerkschaft)


1. Pädagogisch-administrative Fachkraft an Pflichtschulen

Neben den Bundesschulen sollen nun auch Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schulen organisatorische Unterstützung erhalten. Bisher wurden diese Tätigkeiten von den Schulleitungen wahrgenommen. Für Aufgaben wie die Erstellung des Stundenplans, Einsatz von Lehrkräften, Fächereinteilung, Aufsichten, Kommunikation mit Schulpartnern, Eltern und Behörden gibt es bis zu 750 Stellen für Schulsekretariate und bis zu 240 Stellen für psychosoziale Entlastung. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines Pilotprojekts, für das bis 2026 rund 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Schulleitung kann Zeitressourcen an eine oder maximal zwei Lehrpersonen am Schulstandort vergeben (an kleinen Schulen mit 1-6 Klassen auch an die Schulleitung). Grundlage ist ein Staffelmodell als Bemessungsgrundlage in Abhängigkeit von der Klassenzahl je Schule bzw. Schulcluster.

2. Verbesserungen bei AdministratorInnen in AHS und BMHS

An kleinen oder besonders großen Standorten werden nun zusätzliche Ressourcen zur Verbesserung bei AdministratorInnen im Bereich der AHS und BMHS zur Verfügung gestellt:

Besondere Berücksichtigung von Klassen in der SEK II und Regelungen für große AHS/BMHS bei der Bemessung der Einrechnungsstunden; Gleichstellung bei Zulagen für alle an AHS/BMHS tätigen AdministratorInnen sowie Anpassung der Einrechnung der Fachvorstände

3. Verbesserung der SPF-Verfahren

Das Feststellen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs soll zeitlich und inhaltlich gestrafft und bundesweit vereinheitlicht werden. Schulen bekommen rascher Gewissheit über die zusätzlichen Ressourcen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, und die SchülerInnen erhalten schneller gezielte Förderung.

  • Bis Anfang des Schuljahres 2024/25 soll es Handreichungen und klare Vorgaben zu Art und Anzahl (Reduktion) der einzubringenden Gutachten geben sowie einen einheitlichen Verfahrensablauf.
  • Bis Ende des Schuljahres 2024/25 werden gesetzliche Anpassungen vorgenommen:
    • Schärfung der Definition von Behinderung und Beeinträchtigung
    • Verankerung von Fristen
    • Vorgaben für Formulare
  • Übergabeblatt Kindergarten-Schule zur Gewährleistung der Kontinuität in der Förderung
  • beschleunigte Ressourcenzuteilung und verbesserte Bedarfsabdeckung an den Schulen

4. Abgeltung und Anerkennung für LehrerInnen in Deutschförderklassen

LehrerInnen in Deutschförderklassen in der Primarstufe erhalten künftig eine Zulage in der Höhe von 75 € pro Monat im alten Dienstrecht bzw. eine Einrechnung der Tätigkeit in die 23. und 24. Stunde im neuen Dienstrecht im Ausmaß von einer Stunde.

5. "Finanzonline" für die Schulverwaltung

Im Bereich Digitalisierung und Verwaltung sollen zentrale Prozesse künftig vereinfacht werden:

  • Gesetzliche Verankerung des Ausbaus des Datenverbundes: Die mehrfache händische Eingaben von Schülerdaten entfallen.
  • Einführung des digitalen Schülerausweises "edu.digicard", sämtliche Schritte vom Antrag bis zur Ausstellung werden digitalisiert.
  • Es soll auch eine elektronische Zustellung von Zeugnissen oder Schulnachrichten ermöglicht werden.

6. Mehr Autonomie für die Pflichtschulen

Die gesetzliche Verpflichtung von differenzierenden Leistungsbeschreibungen (eDL) und (KEL-)Gespräche mit Erziehungsberechtigten entfällt. Diese beiden pädagogischen Instrumente sollen in den autonomen Wirkungsbereich der PädagogInnen übertragen werden.

Einschätzbögen: Aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage müsste der verpflichtende Einsatz bereits ab dem Schuljahr 2024/25 erfolgen. Der Einsatz von Einschätzbögen soll erst ab dem Schuljahr 2028/29 verpflichtend vorgesehen werden.

7. Kommunikation und Infomailing

  • Die im Herbst 2023 eingeführte Bündelung der Kommunikation des BMBWF bzw. der Bildungsdirektionen mit den Schulen mittels standardisierten Infomailings wird weitergeführt.
  • Regelmäßige Dienstmails (Infomailings) werden anstelle der wöchentlichen (bis zu 25) Einzelmails nun im Intervall von 2 bis 3 Wochen nach einheitlichem Format von den Behörden an die Schulen übermittelt.

8. Rundschreibendatenbank des BMBWF und der Bildungsdirektionen

Alle Schulen haben Zugang zu sämtlichen Rundschreiben des BMBWF unter https://rundschreiben.bmbwf.gv.at. Damit sollen Schulleitungen und Lehrkräfte unkompliziert und einfach zu verschiedenen schulischen Fragestellungen alle wichtigen und für ihre pädaoggische Arbeit notwendigen Informationen erhalten.

9. Einführung eines Bildungskalenders mit einer Gesamtjahresvorschau

  • Der Kalender wird mit österreichweiten Terminen von der Zentralstelle und mit bundeslandspezifischen Terminen seitens der Bildungsdirektionen erstellt.
  • Mit Anfang des Schuljahres erhalten die Schulleitungen die Jahresplanung, um einen Gesamtüberblick über alle für ihre Schule relevanten Termine (z.B. Kompetenzmessungen, Prüfungen, administrative Fristen etc.) zu bekommen.

10. Verbesserungen und Absicherungen im Berufsschulbereich

  • Entlastung der IT-Kustoden durch eine höhere Einrechnung der Stunden für diese Tätigkeit.
  • Absicherung und Weiterführung des sogenannten "Stundenpools", damit Tätigkeiten von Lehrpersonen, im Rahmen der Eingliederung von benachteiligten Personen, sowie Arbeiten von Lehrpersonen, die Projekte der Qualitätssicherung durchführen, dauerhaft abgegolten werden können.

Das Entlastungspaket soll zum Teil durch Erlässe umgesetzt werden, zum Teil sind gesetzliche Änderungen notwendig.

Presseaussendung BMBWF

Quellen: BMBWF, CLV OÖ