CoV-Maßnahmen für das kommende Schuljahr
"Alle sollen Maske tragen, auch die Geimpften - als Akt der Solidarität miteinander!"
Der 3-Stufen-Plan
Nach dem Ende der 3-wöchigen Sicherheitsphase zu Beginn des Schuljahres (siehe unten) werden im kommenden Schuljahr drei unterschiedliche Sicherheitsstufen zum Einsatz kommen. Entscheidend darüber, welche Sicherheitsstufe gilt, sind Empfehlungen der Corona-Kommission. Diese Einstufung basiert auf der risikoadjustierten 7-Tage-Inzidenz. Das heißt, dass neben den reinen Infektionszahlen auch die Anzahl der Tests, die Aufklärungsrate, die Symptomatik und die Dynamik des Infektionsgeschehens berücksichtigt wird. Die AGES liefert darüber hinaus zusätzliche Informationen zu Schulclustern auf Bezirksebene. Auf dieser Basis kann das Bildungsressort auf Schul-oder Bezirksebene weitere Maßnahmen erlassen. Die entsprechenden Schwellenwerte lauten:
unter 100: Geringes Risiko -> Stufe 1
- Freiwilliges Testen von Schülerinnen und Schüler. Bei regionaler Risikolage können Tests vorübergehend verpflichtend angeordnet werden.
- Nicht geimpfte Lehr- und Verwaltungskräfte müssten immer ein gültiges Testzerfitikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, der von außen mitgebracht wird. Antigentests stehen in der Schule zur Verfügung.
- Keine Maskenpflicht
- Beim Singen und Turnen im Schulgebäude ist auf erhöhte Durchlüftungsfrequenz zu achten.
- Schulveranstaltungen möglich
ab 100: Mittleres Risiko -> Stufe 2
- Nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler testen 3mal pro Woche, davon muss 1 Test ein PCR-Test sein.
- Nicht geimpfte Lehr- und Verwaltungskräfte müssten immer ein gültiges Testzerfitikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, der von außen mitgebracht wird. Antigentests stehen in der Schule zur Verfügung.
- Mund-Nasenschutzpflicht für alle (Schülerinnen und Schüler, Lehr- und Verwaltungspersonal) außerhalb der Klassenräume.
- Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten nach Möglichkeit im Freien, allerdings nur bei einem Sicherheitsabstand von mind. 2 Metern.
- Für Bewegung und Sport ist ein Sicherheitsabstand von 1 Meter einzuhalten.
- Schulveranstaltungen nur mehr nach einer Risikoanalyse und unter Einhaltung aller Hygienevorschriften vor Ort möglich.
- Konferenzen, Sprechtage, sonstige Verständigungen finden nur mehr in digitaler Form statt.
ab 200: Hohes Risiko -> Stufe 3
- Nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler testen 3mal pro Woche, davon muss 1 Test ein PCR-Test sein.
- Nicht geimpfte Lehr- und Verwaltungskräfte müssten immer ein gültiges Testzerfitikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, der von außen mitgebracht wird. Antigentests stehen in der Schule zur Verfügung.
- Mund-Nasenschutzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe außerhalb der Klassenräume. Ab der 9. Schulstufe Maskenpflicht auch im Unterricht. Das gleiche gilt parallel für Lehrkräfte.
- Musizieren mit Blasinstrumenten nur noch im Freien, kommen keine Blasinstrumente zum Einsatz gelten die Regeln von Stufe 2.
- Bewegung und Sport primär im Freien, wenn nicht möglich dann unter strikter Einhaltung der Sicherheitsabstände.
- Schulveranstaltungen nur mehr nach einer Risikoanalyse und unter Einhaltung aller Hygienevorschriften vor Ort möglich.
- Konferenzen, Sprechtage, sonstige Verständigungen finden nur mehr in digitaler Form statt.
Regelung für Internate: In Stufe 1 gilt für Schülerinnen und Schüler, die im Internat übernachten, die 3-G-Regel. Nicht geimpftes Personal muss immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein externer PCR-Test sein. Ab Stufe 2 tragen alle Personen außerhalb der Gemeinschafts-und Schlafräume Mund-Nasenschutz. Nicht geimpftes Personal und nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler sind darüber hinaus verpflichtet, am Tag der Anreise ein negatives Testzertifikat vorzulegen. In Sicherheitsstufe 3 haben zusätzlich nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe auch in den Gemeinschaftsräumen einen MNS zu tragen.
Sicherheitsphase auf 3 Wochen verlängert
In den ersten drei Wochen nach Schulbeginn gilt eine Sicherheitsphase. Der Zeitraum wurde aufgrund der aktuellen Lage um eine Woche verlängert. In der Sicherheitsphase tragen alle Personen außerhalb der Klasse Mund-Nasenschutz. Schülerinnen und Schüler testen sich dreimal in der Woche, davon mindestens einmal PCR. Lehrkräfte und Verwaltungspersonal testet sich dreimal, nicht geimpftes Lehr-und Verwaltungspersonal bringt mindestens einen PCR-Test von außen.
4 Maßnahmen für eine sichere Schule
- Testen
Neben den bewährten Antigentests werden erstmals auch flächendeckend PCR-Tests eingesetzt. Das ist in Europa einzigartig. Verwendet wird ein einfach zu handhabendes Produkt mit nur einer Komponente. Ein erster Probelauf der neuen PCR-Testungen startet bereits kommende Woche an den Sommerschulen.
- Impfen
Die Schule unterstützt auf Wunsch die Länder und bietet Räume an, gibt Informationen weiter und hilft bei der Aufklärung. Zudem sind Impfbusse in den Ländern unterwegs, es gibt zahlreiche Standorte, bewusst auch in der Nähe von Schulen oder direkt vor Schulen. Impfungen werden zudem im Ninja-Pass vermerkt, für geimpfte Schülerinnen und Schüler entfällt in jeder Risikolage die Verpflichtung an den Schultests teilzunehmen. Außer in der Sicherheitsphase, da testen alle Personen am Schulstandort unabhängig vom Impfstatus.
- Luftreiniger
Klassen, die nur schwer zu lüften sind, werden Luftreinigungsgeräte zur Verfügung gestellt. Nach der inzwischen beendeten Ausschreibung der BBG werden rund 4.000 Geräte angeschafft werden, wobei Nachmeldungen berücksichtigt werden können. Die ersten Gerätewerden zu Schulbeginn geliefert.
- Frühwarnsystem (Abwassermonitoring und Wächterschulen)
Das Abwassermonitoring soll helfen, Trends im Pandemiegeschehen schnell zu erkennen, um regionale Reaktionen setzen zu können. 116 Kläranlagen werden beteiligt sein, die 75% der Schülerpopulation erfasst. Rund 300 Schulen sollen zudem als Wächterschulen verlässliche Daten zum Infektionsgeschehen liefern. In diesen Schulen werden alle Schülerinnen und Schüler PCR testen - das sind rund 86.000 Lernende. Ziel ist eine frühzeitige Identifikation und Analyse von Clusterbildungen im Schulbereich.
Auf die Frage, was passiert, wenn Infektionsfälle in der Klasse auftreten, antwortete Gesundheitsminister Mückstein, dass die Entscheidung die lokale Gesundheitsbehörde auf Bezirksebene trifft. Es gebe aber die Empfehlung, geimpfte Schülerinnen und Schüler als K2-Personen einzustufen - diese könnten also trotz Corona-Infektion eines Klassenkollegen weiter in die Schule gehen. Es werde allerdings einen Unterschied machen, ob es nur eine Infektion gebe oder 18 von 20 Kindern infiziert seien, so Mückstein.
Auf die Frage, warum man nicht schon vorab PCR-Tests zugeschickt habe anstelle erst am 1. Schultag die Testungen zu beginnen, gab Bildungsminister Faßmann die Wichtigkeit eines systematischen Vorgehens an. Man brauche die Resultate von allen Schülerinnen und Schülern, alles andere sei nicht systematisch genug. Außerdem beginne man ja auch bereits in der Sommerschule vorab zu testen.
Es kam weiters die Frage auf, wie der erste Schultag von Erstklässlern in der Volksschule stattfinden soll - Faßmann ist der Meinung, dass die Eltern mit in die Schule kommen und bei der erstmaligen Testung behilflich sein dürfen.
Gesundheitsminister Mückstein begrüßt außerdem eine Verkürzung der Testgültigkeit. Falls die Testdauer verkürzt werden sollte, müssten ungeimpfte Kinder ab 12 Jahren täglich testen. Dies sei aber dann eine Frage der Logistik in den Bundesländern. Man sei jedoch im Gespräch, um einen 2. PCR-Test einführen zu können.
Erlass Sichere Schule Schuljahr 2021/22 (PDF, 25.8.2021)
Presseunterlage (PDF, 25.8.2021)