Polaschek präsentiert schulisches Maßnahmenpaket zur Künstlichen Intelligenz
„Die Schulen aus dem Jahr 2019 sind mit den Schulen aus dem Jahr 2023 nicht mehr vergleichbar. Ein entscheidender Grund dafür ist sicherlich die Digitalisierung. Dabei sind wir an unseren Schulen Vorreiter in der Digitalisierung: Wir haben nahezu 100 % aller Bundesschulen an das Glasfasernetz angeschlossen, wir stellen jedem Kind aber der 5. Schulstufe ein Tablet oder einen Laptop zur Verfügung und wir haben den neuen Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ eingeführt“
(Bildungsminister Martin Polaschek)
1. 100 Schulen werden zu KI-Pilotschulen
100 Schulen in Österreich sollen in den nächsten zwei Schuljahren zu Pilotschulen in Sachen Künstlicher Intelligenz (KI) werden. Die KI-Pilotschulen erhalten ein eigenes Projektbudget. Damit kann zusätzliche Lernsoftware angeschafft und - begleitet von Hochschulen - getestet und evaluiert werden. Für die Teilnahme ist eine Bewerbung nötig. Vertreten sein sollen dabei alle Schularten und alle Bundesländer. Zielgruppe sind vor allem die schon derzeit existierenden Expert-Schulen, insgesamt steht ein Projektbudget von 250.000 Euro zur Verfügung.
Im Rahmen eines Awards – abgewickelt vom Schulnetzwerk eEducation Austria – werden Best-Practice Beispiele für gut funktionierende Prompts, die innovative Lern-Chats hervorrufen, gesammelt.
Im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden Lehrer/innen darauf vorbereitet und begleitet.
2. Unterrichtsmaterialien – Eduthek, digi.case und Schulbücher
Darüber hinaus werden auch Unterrichtsmaterialien für alle Schulen besser mit KI-Beispielen ausgestattet - von der Eduthek, einem frei zugänglichen Content-Pool des Ministeriums, über den digi.case, einem Digital-Lernkoffer für die Volksschulen, bis zu den klassischen Schulbüchern etwa für die Digitale Grundbildung. Nur wer informatische und digitale Kompetenzen aufweist, kann auch KI verstehen und entsprechend handeln. Sowohl im Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung – explizit – und im übergreifenden Thema „Informatische und digitale Kompetenzen“ ab der 1. Schulstufe – also der Volkschule schon – ist die Auseinandersetzung mit KI aufgelistet bzw. möglich. Daher braucht es auch eine Sammlung von diesbezüglichen Unterrichtsmitteln.
3. Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften
Im Rahmen einer eLecture-Reihe der Virtuellen Pädagogischen Hochschule werden Hintergründe zu KI und etwa der Umgang im Klassenzimmer thematisiert. Zudem wird im Sommersemester eine Digitale Grundschulung im Rahmen eines MOOCs – eines Massive Open Online Courses – angeboten.
Für Schulen – von der Primarstufe über die Mittelschule bis hin zu maturaführende Schulen – besteht die Möglichkeit, „KI-SCHILFs“ – Schulinterne Lehrer/innenfortbildungen – zu buchen und so Expert/innen direkt an die Standorte zu holen. Das Thema KI soll auch in die Ausbildung von Lehrkräften integriert werden.
4. KI bei schriftlichen Arbeiten
Selbstständig arbeitende, also generative KI wie ChatGPT, kann auch missbräuchlich dazu genutzt werden, um Leistungen vorzutäuschen. Bei der Anwendung von KI-basierten Tools für die Erstellung von schriftlichen Arbeiten sind klare Regeln einzuhalten. Eine Leistung muss selbstständig erbracht werden. Es spielt keine Rolle, wer Urheber/in einer vorgetäuschten Leistung ist (Nachhilfelehrer/in oder Chatbot) – eine nachgewiesene vorgetäuschte Leistung ist nicht zu beurteilen.
Bei Schularbeiten und Tests legen die Lehrpersonen schon jetzt die verwendbaren Hilfsmittel auf Basis der pädagogischen Anforderungen und Ziele individuell fest, wie z.B. Taschenrechner, Formelsammlung oder Unterlagen. Dies trifft auch auf nutzbare Software, wie Internetseiten oder Tools zu, wozu auch KI-Anwendungen gehören.
Bei abschließenden Arbeiten – also etwa den VWA oder den Diplomarbeiten – werden KI basierte Tools lediglich unterstützend einsetzbar sein dürfen, müssen aber klar ausgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler tragen somit eine klare Verantwortung für den Inhalt. Hilfsmittel und Quellen müssen angegeben werden, dies trifft auch auf KI-Tools zu.
Arbeiten ohne vollständige und nachvollziehbare Kennzeichnung von Quellen und Hilfsmitteln sind als Täuschungsversuch zu werten.
5. KI-Schwerpunkt in der Bildungsforschung
Im Rahmen des Forschungsprogrammes „Bildungsinnovation braucht Bildungsforschung“ wurden Konsortien aus Pädagogischen Hochschulen und Universitäten aufgefordert, sich mit Forschungsprogrammen zu relevanten Bildungsschwerpunkten, wie etwa Digitalisierung, zu bewerben.
2023 wurden neun von 39 Einreichungen bewilligt und mit insgesamt 8,8 Millionen Euro finanziert.
In einem Folgecall 2024 wird auch der Themenschwerpunkt „KI im Schulalltag“ ausgeschrieben!
6. Digitale Schulentwicklung im Bereich KI
Das Netzwerk eEducation Austria umfasst derzeit 4.108 Schulen, davon über 1.400 als Expert oder Expert+ Schulen.
Diese erfassen Aktivitäten, die im Digitalen gesetzt werden (so genannte Badges) und stellen dadurch die Entwicklung von Member- über Expert- zu Expert+ Schulen dar.
- KI-Badge für eEducation-Schulen: zusätzlich zu den bisherigen Aktivitäten wird ein KI-Badge angeboten. Dadurch werden Schulen, und insbesondere Schulleitungen, angehalten, das Thema nachhaltig zu bearbeiten. Bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 ist von jeder Schule zumindest ein KI-Badge verpflichtend zu absolvieren.
- Schwerpunkt bei allen Digi-Tagungen 2024: Bei allen eEducation-Tagungen sowie Schwerpunkttagungen zum Thema Digitalisierung wird ein KI-Schwerpunkt gesetzt.
Quelle: BMBWF, APA/Science