Expertenwissen

Aufklärung über "Hass im Netz"

Jugendliche können illegalen Tätigkeiten im Netz ausgesetzt sein, allerdings können sie oft auch unwissentlich sich selbst strafbar machen. Dafür soll jetzt Bewusstsein geschaffen werden. Und zwar mit dem Projekt „Prävention gegen Hass im Netz“, einer Initiative der Bildungsdirektion OÖ und Rechtsanwaltskammer OÖ. Im Fokus steht der Besuch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den Klassen ab der siebten Schulstufe, um Jugendliche für mögliche strafrechtliche Konsequenzen ihres (Online-)Handelns zu sensibilisieren, ihnen rechtliche Hintergründe zu vermitteln und sie für die Bedeutung verantwortungsbewussten Verhaltens im digitalen Raum zu sensibilisieren.

Illegale Handlungen im Netz können schwere Folgen haben. Wissen junge Menschen da genug Bescheid?​​​​​​​

Zur digitalen Grundbildung gehört es, verantwortungsbewusstes Verhalten im digitalen Raum zu erlernen und über rechtliche Bestimmungen Bescheid zu wissen. Laut der Jugend-Medien-Studie 2023 nutzen Jugendliche WhatsApp zu 86 Prozent als Hauptkommunikationstool. 31 Prozent der Jugendlichen verbringen ein bis drei Stunden täglich in ihrer Freizeit auf YouTube, TikTok und anderen Sozialen Medien. Durch diese starke Nutzung sind Jugendliche auch verstärkt negativen Folgen wie Hasskommentaren, unbekannten Kontakten, schlechter Behandlung und sexueller Belästigung ausgesetzt, besonders junge Frauen. Noch dazu werden diese Erlebnisse oft vor den Eltern geheim gehalten.

Prävention vor Strafe - Wissen schützt

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommen kostenlos an die Schule.

In einem 30-minütigen Vortrag, mit anschließender Fragemöglichkeit, werden folgende Themen besprochen:

  • Grundbegriffe Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Strafrecht und Social Media
  • Hass-im Netz-Bekämpfungs-Gesetz
  • Delikte in diesem Zusammenhang (Cybermobbing etc.)

Insgesamt dauert der Besuch eine Unterrichtstunde.

Schulen, die an dieser Veranstaltung interessiert sind, können eine E-Mail mit dem Betreff „Prävention gegen Hass im Netz“ an die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer schicken (pernsteiner(at)ooerak.or.at), samt konkreter Bekanntgabe von Wunschterminen.