Ab zweitem Corona-Fall sollen Klassen ins Distance Learning
Einheitliche Regeln fürs Nachhauseschicken der Schülerinnen und Schüler
In den vergangenen Wochen hatten vor allem Lehrervertreter und Direktorinnen und Direktoren wiederholt beklagt, dass vor allem in Salzburg und Oberösterreich immer wieder Schülerinnen und Schüler trotz Kontakts mit infizierten Klassenkameradinnen und -kameraden nicht oder erst verspätet abgesondert wurden und weiter den Unterricht besuchten. Zuletzt forderten sie deshalb, die Entscheidung über eine Quarantäne selbst treffen zu dürfen und erst im Nachhinein durch die Gesundheitsbehörde absegnen zu lassen.
Problemfall Contact Tracing
Bisher lief das Nachhauseschicken der Kinder über die jeweiligen Quarantäne - bzw. Kontaktpersonenregeln, die von den Gesundheitsbehörden der Länder verhängt wurden. Diese hätten eigentlich nach ähnlichen Direktiven vorgehen sollen - also Quarantäne ab mehreren Fällen in einer Klasse. Da das Contact Tracing in mehreren Bundesländern aber de facto zusammengebrochen ist, wurde dies oft nicht eingehalten. Salzburg etwa schickte ab Anfang November nur infizierte Kinder nach Hause. Künftig soll die Regel lauten: Sollte in einer Klasse ein Infektionsfall auftreten, muss nur das betroffene Kind daheimbleiben. Für alle anderen Kinder läuft der Unterricht weiter, sie müssen aber fünf Tage lang täglich testen.
Ab 2. Corona-Fall gesamte Klasse in Distance Learning
Ab dem zweiten Fall in der Klasse wechselt die gesamte Klasse nach Rücksprache mit der jeweiligen Bildungsdirektion ins Distance Learning. Dort verbleiben die Kinder in der Regel für fünf Tage. Anschließend muss ein Test absolviert werden - wenn möglich ein PCR-Test. Dann können die (negativen) Kinder wieder zurück in den Präsenzunterricht.
Schule soll selbst Distance Learning anordnen können
Bisher schickten die Gesundheitsbehörden die Kinder also in Quarantäne (oder auch nicht), wodurch sich bei entsprechenden Fallzahlen in einer Klasse Distance Learning ergeben konnte. Künftig soll die Schule in Absprache mit der Bildungsbehörde direkt das Distance Learning verordnen können. Die Maßnahme muss noch mit den Ländern abgestimmt werden. Die Länder selbst hatten allerdings bereits eine solche Regelung eingefordert.
Quelle: APA/Science