Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet
Bundeseinheitliche Schulregeln
Jene Regeln, die am Donnerstag für Oberösterreich und Salzburg getroffen wurde, gelten ab dem 22. November für ganz Österreich. Der Stundenplan bleibt aufrecht. Kinder, die nicht in die Schule gehen wollen, dürfen aber daheimbleiben. Dafür reicht eine Entschuldigung der Eltern, ärztliches Attest ist keines nötig. Die Erlaubnis zum Fernbleiben gilt dabei laut Erlass tageweise. –
Keine Nachteile für Kinder im Lockdown
In einer Pressekonferenz haben sowohl Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer als auch Bildungslandesrätin Christine Haberlander hervorgestrichen, dass Kinder, die zuhause bleiben, in keiner Weise einen Nachteil im Unterrichtsfortschritt haben dürfen, sondern dass es Lernpakete geben muss. Beide haben an Eltern appelliert, die Kinder so weit möglich, zuhause zu lassen, damit so wenige Kontakte wie möglich stattfinden.
Unterricht grundsätzlich in Präsenz
Die Lernpakete sind allerdings kein flächendeckendes Distance Learning, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet. Falls die technischen Möglichkeiten gegeben sind und Lehrer dies anbieten, können sich Schüler auch von daheim in den Unterricht "dazuschalten". Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
Präsenzunterricht weiterhin mit Testungen
Wer in die Schule kommt, muss sich wie bisher dreimal die Woche testen lassen (ausgenommen sind nur Genesene). Gibt es einen Infektionsfall, müssen alle anderen Schüler fünf Tage lang täglich zumindest einen Antigentest durchführen. Die Maske muss auch im Unterricht getragen werden, beim Lüften sind Maskenpausen einzuplanen. Schularbeiten bzw. Tests sollen in der Lockdown-Phase grundsätzlich vermieden werden.
Kritik von Gewerkschaft
Kritik kommt vom obersten Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG). "Die politische Kommunikation ist eine Katastrophe - man hört von allen Seiten etwas anderes", meinte der Vorsitzende der ARGE Lehrer in der GÖD zur APA. "Ich habe meine Zweifel, ob diese Maßnahmen wirklich dazu führen, die extrem hohen Inzidenzen an den Schulen zu senken. Aus meiner Sicht sind die Maßnahmen ungenügend, um Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Kinder und Familien, die man ja auch mitdenken muss, zu schützen. In Wirklichkeit müssten jetzt die Präsenzphasen deutlich reduziert werden. Was uns von Virologen empfohlen wird - Kontaktreduzierung, Abstand -, das müsste auch in der Schule umgesetzt werden."
AHS-Direktoren wollen Entscheidungsfreiheit
Die AHS-Direktoren fordern in einer Aussendung die Möglichkeit zur Entscheidung über die Form des Unterrichts - also ob präsent oder digital gelehrt wird. Dies soll am Standort im Einvernehmen mit dem Kollegium festgelegt werden und zwar auf Basis der regionalen Infektionslage und speziellen Standort-Gegebenheiten. Auch das Heimschicken von Klassen im behördlichen Auftrag am Standort soll an der Schule entschieden werden dürfen - mit nachträglicher "Absegnung" durch die Gesundheitsbehörden.
Hohe Inzidenzen bei den Fünf- bis 14jährigen
Laut Zahlen der AGES liegt die Inzidenz bei den Fünf- bis 14-Jährigen in allen Bundesländern derzeit in etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Bei den Inzidenzen gibt es aber enorme Unterschiede zwischen den Ländern: So liegt die 7-Tage-Inzidenz bei den Fünf- bis 14-Jährigen derzeit etwa in Salzburg bei 3.055 und in OÖ bei 2.844, während sie in Wien 1.046 beträgt.
Bildungsminister Heinz Faßmann gibt ein Pressestatement zu den Regelungen für den bundesweiten Schulbetrieb ab 22. November 2021.
Erlass: Informationen zum bundesweiten Schulbetrieb ab 22.11.2021
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bildungsministeriums.