Kinder erhalten Stickerpass als Zugangsberechtigung
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 10 Jahre – für sie gilt der „Corona-Testpass“ als freiwillige Testdokumentation bis zum Ende des Schuljahres.
Ab 17. Mai erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Faltheftchen, wo nach einem Selbsttest mit negativem Ergebnis ein Sticker eingeklebt wird. Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt – wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen oder Apotheken – 48 Stunden ab Ausstellungszeitpunkt.
ACHTUNG: Der Test verliert ab Sonntag früh seine Gültigkeit! Wer am Sonntag ins Gasthaus oder Schwimmbad möchte, muss das Kind neuerlich testen – etwa durch Selbsttests mit QR-Code!
Weitere Infos, den entsprechenden Elternbrief und ein Plakat mit allen Informationen zum „Corona-Testpass“ gibt es auf der Webseite des Bildungsministeriums.